Tenquin aus, doch dürfte er eher mit Darney im Département Vosges
gleichzusetzen sein51. Im Gegensatz zu Petit-Tenquin hatte sich in Darney schon
im 11. Jh. ein bedeutendes Adelsgeschlecht etabliert. Der Rang Anselms in den
Zeugenlisten der 1146 zitierten Urkunden spricht ebenfalls für seinen politischen
Einfluß. Albertus de Darnei, der spätere Ratgeber Herzog Matthäus' I., erscheint
schon als Zeuge in einer Urkunde Herzog Simons.
Besitz im Tal von Weiler-Bettnach erhielt das Kloster von Emmo de Borser und
Gerardus de Woltori. Emmo (= Aymo/Immo) wird noch ein zweites Mal genannt
im Zusammenhang mit dem Zehnten in Aboncourt. Die Familie erscheint erneut in
der Bestätigung von 1146, aber in keiner weiteren Urkunde Bischof Stephans52.
Der Name Cunno zu 1146 beruht sicherlich auf einem Lesefehler des Kopisten,
zumal in beiden Fällen Adelheid als Ehefrau genannt ist. Ein Verwandter Joannis
de Borser wurde 1137 zu den Zeugen der Zehntschenkung in Aboncourt gezählt.
Der Ortsname ließ sich bisher nicht identifizieren, doch darf man ihn wohl im
heutigen Département Moselle vermuten, vielleicht sogar in relativer Nähe zu
Weiler-Bettnach. Dafür spricht die umfangreiche Zeugenliste von 1146, wo nur
Personen der unmittelbaren Umgebung genannt sind. Ferner wird hier eine Ver¬
bindung zu den Herren von Varize, einem Niederadelsgeschlecht mit Sitz etwa 20-
25 km südöstlich von Weiler-Bettnach angedeutet, die aber fragwürdig ist53.
Gerardus de Woltori stellte gemeinsam mit Emmo die 1137 bekräftigte Urkunde
aus. Auch seine Herkunft liegt im dunkeln, denn dies bleibt der einzige Beleg für
seine Existenz. Parisse dachte an Volstroff, was sich in das lokale Bild hervorra¬
gend einfügen würde54. Um so überraschter ist man bei einem Blick auf die Namen
der illustren Zeugen des gemeinsamen Rechtsakts: Abt Walcher von Morimond und
drei weitere Äbte, der Primicerius Dietrich von Bar als Stellvertreter des Bischofs
von Metz, der Archidiakon von Marsal oder unter den Laien Graf Rainald I. von
Bar, um nur die bedeutendsten zu nennen. Eine derartige Versammlung geistlicher
wie weltlicher Würdenträger ist außergewöhnlich und bedarf eines besonderen
51 PARISSE: Noblesse Lorraine, S. 907, führt eine genealogische Tafel des Hauses Darney auf, in der
auch ein Anselm, allerdings in der zweiten Hälfte des 12. Jh., erscheint. Da der Name Anselm recht
selten war und in den Familien vielfach Namentraditionen gepflegt wurden, wäre eine frühere
Verwendung durchaus denkbar. S. auch ebd., S. 394.
52 Wie Anm. 21.
53 Die Textstelle ist unklar. Sie lautet: Cunno etiam de Börse et uxor ejus Adelaide filiusque eorum
Peregrinus, consensu domini Roberti, patris ejus, de Virrisi... 1137 wurde Robert nur unter den
Zeugen aufgeftlhrt. Bei der Unzuverlässigkeit des Kopisten des Chartulars von Weiler-Bettnach
würde es nicht verwundern, wenn er hier eine Passage oder Zeile seiner Vorlage ausgelassen hätte.
Ein adjektivischer Bezug des peregrinus ist grammatikalisch denkbar, doch läßt sich der Terminus
ßlius peregrinus, der hier nur im Sinne von Stief- oder Adoptivsohn zu verstehen wäre, nicht
belegen. Außerdem ist 1137 von einem solchen Verwandtschaftsverhältnis keine Rede.
54 S. auch REL 111, S. 1230: "1137 wird ein Edelgeschlecht von Voltorf genannt, das sehr früh
ausgestorben zu sein scheint."