Full text: Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter (27)

3. Sonstige Höfe 
Von einem Klosterhof in SIERCK ist erstmals anläßlich der Verpachtung des St.- 
Markus-Hofs in Trier im Jahre 1564 die Rede145, ln der aus diesem Anlaß ausge¬ 
stellten Urkunde heißt es, der Hof in Sierck sei seines Hauses beraubt, was man nur 
als Hinweis auf einen größeren Komplex, dessen Hauptgebäude unbewohnbar ge¬ 
worden war, verstehen kann. Die Errichtung des Stadthofs dürfte durch die Lage 
Siercks auf halber Moselstrecke zwischen Metz und Trier zumindest beeinflußt ge¬ 
wesen sein. Ob allerdings die wohl 1176 bereits von Herzog Matthias I. von Loth¬ 
ringen Weiler-Bettnach gewährte und 1200 von seinem Sohn Friedrich von Bitche 
bestätigte Zollfreiheit für den Gütertransport auf der Mosel bei Sierck146 mit einer 
dauerhaften Niederlassung in Verbindung zu bringen ist, scheint höchst fraglich. 
Güterbesitz der Abtei läßt sich hier erst sporadisch für das 13. Jh. belegen. Über die 
Funktion des Hofs fehlen jegliche Angaben, doch dürfte der Bau oder Erwerb zu¬ 
mindest nicht allein unter dem Aspekt einer sicheren Bleibe in Kriegszeiten zu be¬ 
trachten sein147. Zum einen lag der Hof doch recht weit entfernt, was eine v.a. 
kurzfristige Flucht erheblich erschwerte oder gar unmöglich machte; ferner ver¬ 
fügte man in Metz über ein leichter erreichbares Domizil. Schließlich bot die häufi¬ 
ge Verwicklung der Stadt Metz in kriegerische Auseinandersetzungen keinen Anlaß 
zu einem Ausweichen des Konvents, denn die Reise über Land hätte sicherlich grö¬ 
ßere Gefahren heraufbeschworen als das Ausharren hinter den eigenen Klostermau- 
em. Nicht einmal im "Vierherrenkrieg" (1324-1326/27), als alle bedeutenden 
Machtträger des weiteren Umlands gegen die Stadt Metz zogen, verließen die Mön¬ 
che schutzsuchend ihre Abtei. 
Zwei Nachrichten des 14. Jh. könnten auf einen Stadthof Weiler-Bettnachs in 
LUXEMBURG hinweisen. Die Lokalitätsangaben la cour de Villeir (1348) und im 
hove von Wylre (1391) brachte W. Bender in Verbindung mit den gerade in diesem 
Jahrhundert engen Beziehungen zum Luxemburger Grafenhaus148. In der Tat hatte 
Abt Heinrich von Weiler-Bettnach als Kanzler zum engsten Kreis um Kaiser Hein¬ 
rich VII. gehört, ferner standen in seiner Nachfolge drei aus Luxemburg stammen¬ 
de Äbte dem Konvent vor. Nachdenklich stimmt jedoch der Blick auf die Vertei¬ 
lung des Weiler-Bettnacher Güterbesitzes. Abgesehen von den am Rande des heu¬ 
tigen Großherzogtums Luxemburg gelegenen Orten Stegen und Osweiler konzen¬ 
trierten sich die Liegenschaften Weiler-Bettnachs auf das Gebiet südlich der heuti¬ 
gen französisch-luxemburgischen Staatsgrenze, wobei sich die Linie der Orte die 
Döpartementsgrenze entlangzog. Auf ein Ausgreifen nach Norden wurde in auffäl¬ 
liger Weise verzichtet, so daß die Existenz eines Weiler-Bettnacher Klosterhofs in 
der Stadt Luxemburg mit einem Fragezeichen zu versehen ist. Zu denken wäre auch 
an eine Niederlassung des brabantischen Klosters Villers. 
145 Wie Anm. 141. 
146 ADMM B 483 Nr. 55, fol. Ir und 3r; ADM H 1715 Nr. 14; Regest bei DUVERNOY: Catalogue, S. 
142 Nr. 113 und S. 193 Nr. 220. 
147 So KAISER: Mathias II Durrus, S. 163. 
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