Full text: Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter (27)

mancherlei Aspekten Beachtung141. Analog zum Jahre 1503 bezog sich die Ver¬ 
einbarung zunächst auf den St.-Markus-Hof selbst, ferner auf die Orte Olewig, Os- 
weiler, Kasel und Oberleuken142, schließlich auf Wingerte und Erträge in Zeltingen 
(Zeltangh) an der Mosel. All dies gehörte nach dem Bekunden des ausstellenden 
Abts und Konvents unmittelbar zum St.-Markus-Hof, in dem alle daran gebunde¬ 
nen Zinsgelder abgeliefert werden mußten. Die Urkunde berichtet, die Abtei habe 
mehr zugesetzt als eingenommen und wegen dieses Verlustgeschäfts und dem 
mittlerweile irreparablen Verfall des Hofs trete man ihn nunmehr ab. Schon 1541 
habe man den Entschluß gefaßt, ihn Johann von Cicignon, dem Prévôt von Sierck, 
und seinen Erben auf 99 Jahre zu verpachten143. Dessen Sohn übernahm nunmehr 
den Hof. Weitere Verpachtungen sind für die erste Hälfte des 17. Jh. bezeugt144, 
wobei die 1646 erfolgte Übertragung an den Trierer Erzbischof Philipp Christoph 
von Sötern auf 39 Jahre den Schlußpunkt bildete. Wohl nur noch zu Reparaturar¬ 
beiten reisten Weiler- Bettnacher Konventualen nach Trier, denn allein für diesen 
Fall bewahrte sich die Abtei ein Wohnrecht im Klosterhof. 
Verglichen mit dem Stadthof in Metz kam der Niederlassung in Trier nur sekundäre 
Bedeutung zu; dies mag man schon aus dem Fehlen von Belegen zu Gütergeschäf¬ 
ten und Personalstruktur ersehen. Dazu kam die recht große Entfernung zur Abtei, 
die im erheblich näher gelegenen Metz einen komplexen Markt vorfand, der den 
Rückgriff auf den Handel über andere Städte unnötig machte. Orientiert man sich 
an der einleitend referierten zeitlichen Funktionsgliederung W. Benders, so kam der 
Stadthof in Trier nie über die erste Stufe, die "Grangienfunktion", hinaus und er¬ 
reichte als "Handelshof' keinen relevanten Stellenwert. Den Grund für die Errich¬ 
tung des Weiler-Bettnacher Stadthofs in Trier mag man in einem allgemein erkenn¬ 
baren zisterziensischen Interesse an Niederlassungen in bischöflich beherrschten 
Städten suchen. In Trier befand sich der Sitz des Erzbischofs, in Metz der seines 
Suffragans. 
141 ADM H 1854 Nr. 1 [1564 VI 20]. 
142 Einkünfte außerhalb der Statt Trier in der Olivien; Zinse und Gefälle in dem dorf Oißweyler bey 
Echternach; Weinlagen in CaselT, Güter und Einkünfte in Oberleucken mit der dortigen 
grundtherligkeit. 
143 Das Vorhaben steht sicherlich in Zusammenhang mit dem Amtsantritt des Abtes Alexander von 
Cicignon in Weiler-Bettnach im gleichen Jahr. 
144 1622 (ADM H 1713,8.89); 1637 (ADM H 1854 Nr. 2); 1646 VIII 8 (ADM H 1854 Nr. 3). 
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