Nur der Vollständigkeit halber seien die eher mit dem Ziel der Förderung des Ta¬
gestourismus geschriebenen kurzen Beiträge von E. Lallement (1952) und A. Fo-
tolier (1964) erwähnt.
Zu drei Äbten von Weiler-Bettnach liegen spezielle Untersuchungen vor. L. Grill
widmete 1956 dem ersten Abt, Heinrich von Kärnten, eine Abhandlung. Wie der
Zusatz "Bischof von Troyes" andeutet, richtete er sein Augenmerk aber mehr auf
die Zeit nach dessen Abbatiat. Schon 1953 hatte derselbe Autor anläßlich des 800.
Todestages Bernhards von Clairvaux das Beziehungsgeflecht zwischen dem Heili¬
gen und der Primarabtei Morimond aufgezeigt und war dabei auch auf Heinrich
von Kärnten mehrfach eingegangen.
Der von 1307 oder 1308 bis 1310 die Geschicke Weiler-Bettnachs lenkende, eben¬
falls den Namen Heinrich tragende Abt verdankt das ihm von K. Haid entgegen¬
gebrachte Interesse (1926) seinem nachfolgenden Amt als Bischof von Trient, v.a.
aber seiner Stellung als Kanzler Kaiser Heinrichs VII. Daß für Haid Heinrichs Zeit
in Weiler-Bettnach eine sekundäre Rolle spielte, ist auf dem Hintergrund von des¬
sen reichspolitischer Rolle plausibel. Die dritte Persönlichkeit, die eine literarische
Würdigung erfuhr, Abt Matthias Durrus, stand als letzter gewählter Abt an der
Wende zum 17. Jh. (1591-1614) dem Konvent vor, ehe die Zeit der Kommenda-
taräbte begann, die bis zur Auflösung des Klosters 1790 währte. Der Aufsatz von
J.B. Kaiser (1920) beschäftigt sich zwar weitgehend mit Ereignissen, die für die
vorliegende Darstellung zeitlich nicht mehr relevant sind, gleichwohl greift Kaiser
bisweilen bis ins Mittelalter zurück. Verschiedene Urkunden zur Klostergeschichte
wurden separat ediert und interpretiert, so die vermeintlich älteste fran-
zösischsprachige Urkunde des Raumes aus dem Jahre 1212 unter dem Titel "Charte
messine ..." (1880), die aber nach der vergleichenden Analyse von Cahen (1979)
wohl in die Zeit um 1228 gehört.
J.B. Kaiser, der 1935 die Weistümer des Kreises Diedenhofen/Thionville edierte,
veröffentlichte schon zehn Jahre zuvor eine Abhandlung über die Weistümer des
Klosters Weiler-Bettnach mit umfangreichem Abdruck der Quellen unter dem Titel
"Quelques records de justice ..." (1925). In neuerer Zeit fand die Problematik des
mittelalterlichen Eherechts das Interesse von M. Parisse, der über die "Séparation
de corps" und "Les trois mariages du comte de Bar Thiébaut de Briey" (beide 1967)
handelte, wobei Urkunden des 12. Jh. (1181 bzw. vor 1190, undatiert) seine
Grundlage bildeten. Auf die Werke einzugehen, in denen Weiler-Bettnach
betreffende Urkunden abgedruckt sind, würde zu weit führen; zwei von ihnen
verdienen dennoch, herausgehoben zu werden. N. de Wailly edierte 1878 alle vor
1300 geschriebenen französischen Urkunden der Collection de Lorraine in der
Pariser Nationalbibliothek, darunter auch die für Weiler-Bettnach relevanten Stücke
in Band 976 der Sammlung, insgesamt zwölf an der Zahl.
Weniger von quantitativem Interesse als durch die Bedeutung der Bullen
beachtenswert ist die Wolframsche Zusammenstellung ungedruckter Papsturkunden
(1903). Sie enthält v.a. die drei ältesten päpstlichen Besitzbestätigungen aus den
Jahren 1147, 1179 und 1186, auf die des öfteren zurückzugreifen sein wird. Beide