Full text: Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter (27)

Nur der Vollständigkeit halber seien die eher mit dem Ziel der Förderung des Ta¬ 
gestourismus geschriebenen kurzen Beiträge von E. Lallement (1952) und A. Fo- 
tolier (1964) erwähnt. 
Zu drei Äbten von Weiler-Bettnach liegen spezielle Untersuchungen vor. L. Grill 
widmete 1956 dem ersten Abt, Heinrich von Kärnten, eine Abhandlung. Wie der 
Zusatz "Bischof von Troyes" andeutet, richtete er sein Augenmerk aber mehr auf 
die Zeit nach dessen Abbatiat. Schon 1953 hatte derselbe Autor anläßlich des 800. 
Todestages Bernhards von Clairvaux das Beziehungsgeflecht zwischen dem Heili¬ 
gen und der Primarabtei Morimond aufgezeigt und war dabei auch auf Heinrich 
von Kärnten mehrfach eingegangen. 
Der von 1307 oder 1308 bis 1310 die Geschicke Weiler-Bettnachs lenkende, eben¬ 
falls den Namen Heinrich tragende Abt verdankt das ihm von K. Haid entgegen¬ 
gebrachte Interesse (1926) seinem nachfolgenden Amt als Bischof von Trient, v.a. 
aber seiner Stellung als Kanzler Kaiser Heinrichs VII. Daß für Haid Heinrichs Zeit 
in Weiler-Bettnach eine sekundäre Rolle spielte, ist auf dem Hintergrund von des¬ 
sen reichspolitischer Rolle plausibel. Die dritte Persönlichkeit, die eine literarische 
Würdigung erfuhr, Abt Matthias Durrus, stand als letzter gewählter Abt an der 
Wende zum 17. Jh. (1591-1614) dem Konvent vor, ehe die Zeit der Kommenda- 
taräbte begann, die bis zur Auflösung des Klosters 1790 währte. Der Aufsatz von 
J.B. Kaiser (1920) beschäftigt sich zwar weitgehend mit Ereignissen, die für die 
vorliegende Darstellung zeitlich nicht mehr relevant sind, gleichwohl greift Kaiser 
bisweilen bis ins Mittelalter zurück. Verschiedene Urkunden zur Klostergeschichte 
wurden separat ediert und interpretiert, so die vermeintlich älteste fran- 
zösischsprachige Urkunde des Raumes aus dem Jahre 1212 unter dem Titel "Charte 
messine ..." (1880), die aber nach der vergleichenden Analyse von Cahen (1979) 
wohl in die Zeit um 1228 gehört. 
J.B. Kaiser, der 1935 die Weistümer des Kreises Diedenhofen/Thionville edierte, 
veröffentlichte schon zehn Jahre zuvor eine Abhandlung über die Weistümer des 
Klosters Weiler-Bettnach mit umfangreichem Abdruck der Quellen unter dem Titel 
"Quelques records de justice ..." (1925). In neuerer Zeit fand die Problematik des 
mittelalterlichen Eherechts das Interesse von M. Parisse, der über die "Séparation 
de corps" und "Les trois mariages du comte de Bar Thiébaut de Briey" (beide 1967) 
handelte, wobei Urkunden des 12. Jh. (1181 bzw. vor 1190, undatiert) seine 
Grundlage bildeten. Auf die Werke einzugehen, in denen Weiler-Bettnach 
betreffende Urkunden abgedruckt sind, würde zu weit führen; zwei von ihnen 
verdienen dennoch, herausgehoben zu werden. N. de Wailly edierte 1878 alle vor 
1300 geschriebenen französischen Urkunden der Collection de Lorraine in der 
Pariser Nationalbibliothek, darunter auch die für Weiler-Bettnach relevanten Stücke 
in Band 976 der Sammlung, insgesamt zwölf an der Zahl. 
Weniger von quantitativem Interesse als durch die Bedeutung der Bullen 
beachtenswert ist die Wolframsche Zusammenstellung ungedruckter Papsturkunden 
(1903). Sie enthält v.a. die drei ältesten päpstlichen Besitzbestätigungen aus den 
Jahren 1147, 1179 und 1186, auf die des öfteren zurückzugreifen sein wird. Beide
	        
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