Full text: Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter (27)

Für eine Reihe von Klöstern läßt sich die Zahl der Grangien bestimmen. So verfüg¬ 
ten um 1200 Himmerod über 10, Eberbach, Schönau und Ebrach über jeweils etwa 
15, Otterberg und Heilsbronn dagegen über ca. 2014, Villers in Brabant lediglich 
über 13 Höfe15. Mitte 13. Jh. hatten Schöntal 12, Herrenalb und Tennenbach etwa 
15 und Salem sowie Maulbronn ungefähr 20 Grangien16. Villers konnte bis 1276 
seine Zahl auf 20 erhöhen17. Abteien mit 15-20 Grangien nahmen sicherlich eine 
Spitzenstellung ein, denn selbst Clairvaux zählte im 13. Jh. nur 12 Grangien sowie 
2 celliers, speziell auf den Weinbau ausgerichtete Höfe18. In eng besiedelten Gebie¬ 
ten bot sich mitunter einem Kloster lediglich für 4-5 Grangien Raum. Eindrucksvoll 
belegt dies das Beispiel der Zisterze Bonnefont bei Toulouse, die bis 1165 fünf, ein 
Jahrhundert später gerade acht Grangien besaß, von denen eine 70 km, eine zweite 
ca. 40 km von der Abtei entfernt lag19. Die Zielsetzung, wegen ihrer geistlichen 
Versorgung die Grangien innerhalb eines Radius von einer Tagesreise um das 
Kloster zu gründen, stieß hier an ihre Grenzen. 
Nach diesen eher allgemein gehaltenen Ausführungen gilt es, die speziellen Weiler- 
Bettnacher Verhältnisse zu ihnen in Relation zu setzen. Da es keinerlei Dokumente 
gibt, die etwas über Umfang, Erträge oder Personal der Grangienbewirtschaftung 
aussagen, ist es nötig, Notizen mosaikartig zusammenzutragen, um zumindest einen 
- bruchstückhaften - Eindruck zu gewinnen. Da Spezifisches nur ansatzweise faßbar 
wird, muß das Generelle die eine oder andere Lücke füllen. Den frühesten Hinweis 
liefert die umfangreiche Besitzbestätigung Bischof Stephans von Metz aus dem 
Jahre 1146, der sich auf eine zurückliegende Schenkung bezog, durch die er der 
Abtei soviel Land im Wamdtwald (in silva que vocatur Waran) überließ, quantum 
divisum est eis labore unius grangie, cum pascuis et cursibus aquarum et lignis que 
sufficere eis possint, tarn ad edißcandum locum suum quam in eadem silva domum 
et cetera ibidem necessaria ...20 Wann diese Grangie, die später noch mehrfach, 
teilweise als Merle, erwähnt wird, errichtet wurde, bleibt ungewiß. Sicherlich 
existierte sie im Jahre 1179, als Papst Alexander III. einen Teil des Weiler-Bett- 
nacher Besitzes, darunter primär die Grangien, unter seinen Schutz nahm21. Urban 
III. erneuerte die Bulle Alexanders 1186 in weitgehend identischem Wortlaut, al¬ 
15 RÖSENER: Grangienwirtschaft, S. 147. 
14R1BBE,S. 206f. 
15 LEKAI: Cistercians, S. 296. 
16 RÖSENER: Grangienwirtschaft, S. 140. 
17 LEKAI: Cistercians, S. 296. 
18 Ebd. 
19 LEKAI: Cistercians, S. 297. 
20 ADM H 1714, fol. 138r-144r; gedruckt in ACTES 2,I,B, S. 145-151 Nr. 66. 
21 ADM H 1715 Nr. 2; ADM H 1755 Nr. 2; gedruckt bei WOLFRAM: Papsturkunden, S. 293-296 
Nr. 10. Eugen III, hatte 1147 nur die Orte aufgelistet, in denen Weiler-Bettnach begütert war, ohne 
indes etwaige Grangien als solche auszuweisen; vgl. ADM H 1715 Nr. 1; gedruckt bei 
WOLFRAM: Papsturkunden, S. 280-282 Nr. 2; MEINERT, S. 240f. Nr. 50. 
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