Zinsverkäufe zu tätigen oder diese zu verpfänden59, dabei wurde aber ausdrücklich
auf die Verwendung des erzielten Betrages allein zu diesem Zweck hingewiesen.
Wenn zum einen Barschaften fehlten und Immobilien versetzt werden mußten, um
den Betrag aufzubringen, zum andern im darauffolgenden Jahr von der Abtei ein
umfangreicher Güterkomplex in Thionville für wahrscheinlich 320 Rheinische
Gulden erworben wurde60, scheinen Zweifel an der Befolgung dieser Weisung an¬
gebracht. Trotz der Ereignisse in Weiler-Bettnach hatte sich der Abt beim General¬
kapitel nicht völlig diskreditiert. Vor dem Hintergrund der 1426 nach Weiler-Bett¬
nach entsandten Wirtschaftsprüfer bemerkenswert ist die Weisung an die Äbte von
Eberbach (?)61, Weiler-Bettnach und Wörschweiler, in der pfälzischen Zisterze Ot¬
terberg die Notwendigkeit des Verkaufs von beweglicher und unbeweglicher Habe
zu prüfen, um dadurch die Schuldenlast zu mindern62.
Die Folgezeit blieb von der permanenten Finanznot Weiler-Bettnachs geprägt. Ein¬
drucksvoll bestätigt dies die bereits angesprochene Verpfändung von Pretiosen an
Metzer Lombarden, die 1435 dank eines zinslosen Kredits ausgelöst werden konn¬
ten. Die in Citeaux tagende Generalversammlung trug dem 1491 in der Weise
Rechnung, daß sie Weiler-Bettnach paupertati et desolationi... condolens et com-
patiens für ein Jahr von der Entsendung eines Scholaren ins Heidelberger Kolleg
befreite63. Ob der 1469 ausgesprochene Dispens von der manutenentia scolaris im
St. Bemhardskolleg in Paris den Abt von Weiler-Bettnach oder seinen Amtsbruder
im brabantischen Villers zum Adressaten hatte64, bleibt fraglich65. Trotz der 1441
vom Generalkapitel beklagten Kriegsschäden, die Weiler-Bettnach neben einer
Reihe anderer lothringischer Klöster zu einer Reduzierung der Abgaben an den Or¬
den verhalfen, verblieben der Finanzverwaltung gewisse Spielräume. Der 1440 ge¬
währte Schuldenerlaß über 12 Pfund, der mit der ausgesprochen engen und freund¬
schaftlichen Verbundenheit des betroffenen Pfründners zur Abtei begründet wurde,
59... eidem abbati de Villerio concedit et annuit supradictum Capitulum, ut possit libere vendere vel
impignorare certos census ad suum monasterium pertinentes, usque ad summam praedictam 260
librarum metensium quam summam in reemptionem et recuperationem dictorum iocalium et
aliorum bonorum decernit idem Capitulum solummodo esse convertendam.
60 ADM H 1900 Nr. 4b; ADM H 1714, fol. 463v-465v [1427 XI 11], hier aber mit 220 Gulden als
Kaufpreis. Da ein Jahr zuvor der Komplex für 327 Gulden den Eigentümer gewechselt hatte, sind
320 Gulden der realistischere Betrag.
61 Die Herkunftsangabe de Ebraco weist zwar eindeutig auf Ebrach im Bistum Würzburg hin, doch
durfte dabei eine Verlesung für Eberbach {de Eberbaco) im Rheingau vorliegen.
62CANIVEZ IV, S. 333 (1429, 46).
63 CANIVEZ VI, S. 9 (1491,15). Mönche aus Weiler-Bettnach sind im Heidelberger Kolleg nicht
bezeugt, dagegen 1451 und 1486 jeweils ein Scholar aus Wörschweiler; vgl. AMRHEIN, v.a. S.
79.
64 Die Formulierung monasterii Villariensi läßt keinen Schluß zu. Der Eintrag im Registerband zu
CANIVEZ unter Villers geschah willkürlich.
65CANIVEZ V, S. 255 (1469,82). Aus dem Jahre 1508 liegt eine Weisung an den Abt von Morimond
vor, die Äbte in Lothringen, im Barrois und in den Nachbarregionen aufeufordem, ihre Scholaren
mit den notwendigen Mitteln ausgestattet nach Paris zu senden; CANIVEZ VI, S. 354 (1508,13).
Auch hierin kommt die weitreichende wirtschaftliche Notlage der Abteien zum Ausdruck.
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