und kanonisch erfolgt sei, werde man davon auch nicht Abstand nehmen. Der Bailli
wurde gebeten, dies zu akzeptieren et recongnaistre recepvoir, defendre et
soustenir nostredite election canoniquement faicte, comme d'anciennete et suyvant
la coustume inviolablement observee en lordre de nostredite maison Dieu. Den
Brief unterschrieben sieben Konventualen, unter ihnen der Prior, was entweder auf
eine geringe personelle Besetzung oder kein einstimmiges Votum für die
Absendung des Briefs hindeutet. Anläßlich der Verpachtung des Weiler-Bettnacher
Stadthofs in Trier werden 1564 immerhin 1355, in einer Aufstellung der seit 1552
erlittenen Schäden und daraus entstandener Kosten 1572 sogar 16 Mönche
genannt56. Möglicherweise hatten die kriegerischen Auseinandersetzungen um die
Stadt Metz zu einer zeitweisen Verminderung der Konventsstärke geführt.
Der Bailli intervenierte erneut bei Herzog Karl III. und bat ihn, seinen Bruder
Christoph durch den Konvent von Weiler-Bettnach zum Abt wählen zu lassen57.
Der weitere Gang der Ereignisse liegt weitgehend im dunkeln, zumal auch die
Abtslisten keine zuverlässigen Daten liefern. Entweder war die Amtszeit des Jean
Churerion von kurzer Dauer oder aber der Herzog vermochte tatsächlich, eine
Neuwahl durchzusetzen. In jedem Fall fand dabei aber nicht der Prätendent des
Jahres 1559 Berücksichtigung; die Wahl fiel mit Johann von Amermont auf einen
der Unterzeichner der Petition an den Bailli d'Allemagne aus jenem Jahr. Mag die
Intervention des Bailli in Wallerfangen auch erfolglos gewesen sein, so scheint vor
diesem Hintergrund eine Beeinflussung der Entscheidung des Konvents zugunsten
des Abtes Nikolaus von Wallerfangen nicht ausgeschlossen zu sein. Dies trifft um
so mehr zu, als sich auf seinen Vorgänger Johann von Gerböviller der bemerkens¬
werte Zugeständnisse an den Herzog einräumende Beschluß des Generalkapitels
von 1425 bezog58.
Alle weiteren Nachrichten zur Abtswahl stammen bereits aus dem 17. Jh. und damit
aus der bis zur Auflösung Weiler-Bettnachs andauernden Phase der Leitung durch
Kommendataräbte. Dennoch folgten die Wahlvorgänge auch zu dieser Zeit den
traditionellen Bestimmungen. Sowohl der letzte Regularabt Matthias Durrus 1614
als auch der Kommendatarabt Edmond Lancelot 1642 legten ihr Amt nieder,
Letztgenannter nach eigenem Bekunden incommode de plusieurs indispositions59.
Zu dessen Wahl 1634 wird berichtet, der Konvent habe zunächst in einer Meßfeier
um den Beistand des Heiligen Geistes gebeten und sich anschließend im Kapitelsaal
zur Wahl versammelt60.
55 ADM H 1854 Nr. I [ 1564 VI 20].
56ADMH 1756 Nr. 5.
57 ADMM B 909 Nr. 38 [1559 X 26].
CO
Zu Nikolaus von Wallerfangen und seiner Familie DICOP: Bouzonville, S. 207.
50 Beide Hinweise in ADM H 1804 Nr. 9 (mit einer ganzen Reihe von Nachrichten zur Abtswahl und
zur Visitation in Weiler-Bettnach).
60 Ebd. [1634 11 25].
121