wendet. Sollte die Mitteilung tatsächlich mit der Vereinbarung von 1228 im Zu¬
sammenhang stehen, spräche dies für die Kontinuitätsthese Didiers. Ein Wechsel
des Schutzhelm hätte demnach nur mit beiderseitiger Zustimmung erfolgen kön¬
nen. Da aber besonders Metz nicht daran gelegen war, andere Territorialherren vor
der eigenen Haustür stark zu machen, muß man von der Konservierung der An¬
sprüche ausgehen.
Andererseits gelang den Territorialherren im 13. Jh. die massive Einflußnahme auf
die Klöster, was Donecker dazu veranlaßte, die "garde" "in die Nähe von allgemei¬
ner souveräner Landesherrschaft" zu rücken37. Besonders der Herzog von Lothrin¬
gen, der neben Bischof und Stadt im Metzer Umland über den größten politischen
Einfluß und umfangreichsten Güterbesitz verfügte, mußte ein Interesse daran ha¬
ben, die Klöster seinem Einfluß zu unterstellen. Von den lothringischen Zisterzen
hatte zweifellos zunächst Sturzeibronn als Gründung Simons I. den engsten Kon¬
takt zum Herzogshaus, das in diesem Fall die Vogteigewalt des Eigenkirchenherm
geltend machen konnte. Sichtbarer Ausdruck dessen war noch die Entscheidung
Herzog Friedrichs IL, der 1213 starb, seine letzte Ruhestätte in Sturzeibronn zu
wählen. Aber andere Klöster traten in der herzoglichen Gunst bald an seine Stelle.
Clairlieu, das 1159 Herzog Matthias I. auf einem von ihm gestifteten Allod neu¬
gründete, stritt jahrelang mit Sturzeibronn um den Leichnam Herzog Friedrichs
II.38 Die Bestattung eines solch bedeutsamen Toten in seinen Mauern brachte dem
Kloster neben dem gesteigerten Renommée nicht zu unterschätzende Vorteile. Die
Schenkungen flössen fortan reichlicher, und nichts bot einen besseren Schutz gegen
militärische Übergriffe späterer Herzöge. Zum andern mußten diese jegliche Be¬
drohung der Abtei als Gefahr für die Seelenruhe ihres Vorfahren empfinden. Die
dritte Zisterze mit Anbindung an die lothringische Herrscherdynastie war Beaupré.
Der 1251 gestorbene Herzog Matthias II. wählte hier sein Begräbnis, was Abt und
Konvent zum Anlaß nahmen, im darauffolgenden Jahr das Generalkapitel um die
Erlaubnis zum Feiern des Anniversariums zu bitten39. Einen solchen Sonderstatus
wie die drei zuvor genannten Abteien besaß Weiler-Bettnach nicht, was sich in ei¬
ner bescheidenen Zahl von Zuwendungen niederschlägt; die meisten Urkunden
nennen die Herzöge lediglich als Aussteller auf die Intervention anderer hin. Da
keine alten Bande existierten, mußte man nach neuen Wegen suchen, um die Abtei
in den eigenen Einflußbereich zu integrieren. Die Herzöge stießen dabei zumindest
nicht auf den Widerstand der Stadt Metz, da sich deren Schutzversprechen ja kei¬
neswegs auf das Kloster, sondern nur auf die Güter im Metzer Gerichtsbezirk bezo¬
gen hatte.
Erstmals in Verbindung mit möglichen Ansprüchen auf Vogteirechte über Weiler-
Bettnach bringt den Herzog von Lothringen eine Urkunde Matthias' II. Er erklärte
1231, die Tatsache, daß die Abtei ihm erlaubt habe, zwanzig Pfund von ihren Leu¬
37 DONECKER, S. 227.
38 Vgl. hierzu die Beschlüsse des Generalkapitels: CANIVEZ I, S. 422 (1214,21); S. 439f. (1215,26);
S. 450f. (1216,7); S. 488 (1218,21); S. 516 (1219,63).
39 CANIVEZ II, S. 379 (1252,15). Die Bitte wurde befürwortet.
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