em" wachsen zu lassen8. Daß die Gleichschaltung der Saar sowie die NS-Politik
überhaupt diesem Ansinnen in besonderem Maße förderlich waren, zumindest för¬
derlicher, als es eine Konstellation unter freien, demokratischen Verhältnissen ge¬
wesen wäre, ist allerdings zu bezweifeln. So konnten nach 1945 die politischen
Bemühungen um das Saarland zwar von einem gegebenen Gebietsstand ausgehen,
ein rechtsstaatliches Staatswesen aber mußte erst geschaffen werden. Dabei mag es
für einige Politiker aufgrund ihrer Verfolgung und des unter dem Nationalsozia¬
lismus erlittenen Unrechts eine persönliche Genugtuung gewesen sein, nunmehr
die Geschicke des Landes an der Saar bestimmen zu können, - doch wird dieser
Triumph geschmälert durch Fehleinschätzungen und -entscheidungen sowie einen
politischen Kurs, der mit den Ereignissen im Saargebiet/Saarland seit seiner Ent¬
stehung durchaus in konkretem Zusammenhang steht9.
8 Vom "geistigen Zusammenschluß von Pfalz und Saar" spricht Bürckel in der NSZ-Rheinfront Nr. 51 v.
1.3.1935. Nach entsprechenden Meldungen aus der späteren Saarpfalz wurde aber auch befürchtet, daß
durch allzu große Zentralisationsbestrebungen das kulturelle Eigenleben auf dem Lande beeinträchtigt
würde. Vgl. H. Boberach, Meldungen, S. 1.064.
9 Zur Gesamtproblematik der Saar nach 1945 s. R. Hudemann, R. Poidevin (Hg.), Die Saar 1945-1955,
besonders zur saarländischen Eigenständigkeit: S. 175-198.
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