Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel (25)

Schlußbetrachtung 
Auf seiten des Völkerbundsrates und seiner Mitglieder bestand nach der 15jähr- 
igen Sonderverwaltung des Saargebietes kein Interesse, von den im Versailler Ver¬ 
trag festgelegten Alternativen abzuweichen. Auch unter der veränderten politi¬ 
schen Lage in Deutschland nach der Etablierung der Hitler-Diktatur waren sie 
nicht gewillt, die gegenwärtige Rechtsordnung an der Saar unter dem Vorbehalt 
einer zweiten Abstimmung nach der Beseitigung des Nazi-Regimes zu pro¬ 
lingieren, wodurch die Bevölkerung die Möglichkeit gehabt hätte, sich für 
Deutschland, aber gegen Hitler zu entscheiden. Diese geringe Chance wurde weder 
vom Ausland noch im Inland von der Kirche, den Gewerkschaften oder sonstigen 
Organisationen bzw. von Politikern oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens 
in ihrer ganzen Tragweite erkannt, geschweige denn so vertreten, daß daraus eine 
praktikable "europäische Lösung" hätte entstehen können. Allzu leicht verfällt 
heute die Nachwelt in Kenntnis der späteren Entwicklung in eine Überbetonung 
der wenigen Ansätze in dieser Richtung. Die ideologischen Ziele der Kommunisti¬ 
schen Partei für ein Räte-Deutschland oder der "Einheitsfront" der Kommunisten 
und Sozialisten mit ihrem Eintreten für den Status quo vermochten die Entwick¬ 
lung nicht aufzuhalten, zumal dahinter zum einen ein revolutionärer Umsturz 
staatlicher Verhältnisse, zum anderen der Fortbestand eines ungeliebten staatli¬ 
chen Gebildes steckte. So bleibt denn die überwältigende Entscheidung der saar¬ 
ländischen Bevölkerung für die Rückgliederung zum nationalsozialistischen Reich 
nicht zuletzt das Ergebnis eines 15jährigen konstanten Plädoyers von Parteien, 
Gewerkschaften, Verbänden und sonstigen Vereinigungen für die Rückkehr zur 
Heimat. 
Die nach der Abstimmung, ja sogar nach Kriegsende aufgeworfenen Fragen zu 
Wahlfälschungen müssen in den Bereich enttäuschter Antifaschisten verwiesen 
werden, wobei "kleinere" Wahlmanipulationen nicht ausgeschlossen werden kön¬ 
nen. Das parteiliche Kalkül des NS-Machtapparates vor dem Abstimmungs- bzw. 
Rückgliederungstermin, die mittelbaren Einwirkungen zugunsten einer scheinbar 
gemäßigteren Beeinflussung durch das Reich zurückzudrängen, sogar "Scharf¬ 
macher" in den eigenen Reihen vorübergehend mundtot zu machen, lassen die 
Saar-Abstimmung vor der Weltöffentlichkeit zwar als legal erscheinen, unter Be¬ 
rücksichtigung aller Fakten sind diese Beschränkungen jedoch rein als taktische 
Wahlmanöver zu interpretieren, um an der Saar vorbehaltlos den NS-Maßnahmen- 
staat errichten zu können. Damit sind die gesamten politischen Strategien im Vor¬ 
feld der Rückgliederung durchaus vergleichbar mit der von den Nationalsozialisten 
vor Hitlers Machtergreifung im Reich angewandten "Legalitätstaktik". Die Etab¬ 
lierung der NS-Diktatur im Reich durch eine Reihe revolutionärer Akte zwischen 
Hitlers Machtergreifung am 30. Januar 1933 und nach dem Tode Hindenburgs am 
2. August 1934 der Zusammenlegung des Amtes des Reichspräsidenten mit dem 
des Reichskanzlers einschließlich der Vereidigung der Wehrmacht auf Hitler fand 
somit ihre unmittelbare Fortsetzung in den illegalen Machenschaften des Regimes 
im Zuge des Abstimmungskampfes bzw. der Übernahme des Saargebietes durch 
das Reich. In diesem Sinne kann die 91prozentige Zustimmung für die Vereini¬ 
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