tiert vom 20. Januar 1934, als das Reichsinnenministerium die kritische Haltung
des Blattes zur Kirchenpolitik des Reiches, vor allem bei Hoffmann und Krücke¬
meyer, mokierte; lediglich der Umstand, daß das Reich nicht über die Aktien¬
mehrheit verfugte und einige Aufsichtsratsmitglieder, wie der Saarbrücker Dech¬
ant Schlich und Pfarrer Bungarten, dagegen stimmten, erschwerte die Gleichschal¬
tung. Es gelang allerdings die Entfernung des wohl bekanntesten Exponenten der
katholischen Saarpresse aus der Redaktion der S.L.Z. Ihr Chefredakteur war bis
10. Februar 1934 Johannes Hoffmann gewesen, der nach der Veröffentlichung des
Interviews von Victor Vinde (schwedische Zeitung, "Nya Dagligt Allehande") in
der S.L.Z. am 30. Januar 1934, dem 1. Gedenktag der Gründung des Dritten Rei¬
ches, zuerst beurlaubt und dann zum 1. April 1934 ausgeschieden worden war. Ei¬
ne national positivere Einstellung der S.L.Z. erfolgte erst mit der Annahme der
Richtlinien Bürckels durch den Aufsichtsrat der S.L.Z. am 30. April 1934; zu die¬
sem Zeitpunkt führte die Zeitung bereits den Zusatz, "Organ der Deutschen
Front"14.
14 Auslöser war der Abdruck des Schlußartikels v. 30.12.1933 mehrerer Berichte im Dezember 1933 der
schwed. Zeitung über "Nationalsozialismus und Christenlehre". S.L.Z. v. 30.1.1934, mit Reaktionen
der "Saarfront" v. 31.1.1934: "Wie die S.L.Z. den 30. Januar ’feierte'", SZ v. 31.1.1934: "War das not¬
wendig?", "Saarbrücker Abendblatt" v. 31.1.1934: "Die S.L.Z. unter falscher Flagge". Die Erwiderung
der S.L.Z. v. 1.2.1934: "War das notwendig!" mit Pressestimmen und einer "Gegendarstellung" von RR
Danzebrink sowie "Zur Klarstellung". Interviewpartner waren Spaniol und Dr. König gewesen. Der An¬
trag von R. Becker auf Beurlaubung des Chefredakteurs Hoffmann: Niedersehr, der Aufsichtsratssitzung
der SDV AG. LA Saarbrücken, Best. SDV, Nr. 11. Ebd. die Abschr. der Erklärung von Bungarten
(Aufsichtsratsvors.) und Schlich (Mitgl. d. Aufs. Rates) mit Feststellung, daß kein Komplott kath. Kreise
beabsichtigt gewesen sei, die S.L.Z. weiterhin "positiv deutsch" bleibe und für die Rückgliederung
eintrete, so daß der Artikel lediglich "das Religiöse und Kirchliche" verteidige; mit der Feststellung bei¬
der gegen die Abberufung Hoffmanns zu stimmen. Die Protokoll-Abschrift v. 10.2.1934 zwischen dem
Aufsichtsratsvorsitzenden der SDV AG, Bungarten, und Joh. Hoffmann: Ebd. Nr. 21. Hoffmann
scheidet ab 1.4.1934 aus dem Verlag der S.L.Z. aus und ist bis dahin beurlaubt; er verpflichtet sich, bis
31.3.1935 keine politische Tätigkeit im Saargebiet auszuüben und sich nicht innerhalb von 3 Jahren an
einer Gegengründung zur S.L.Z. direkt oder indirekt zu beteiligen. Gehalt von 11.000 RM v. 1.4.1934
bis 31.3.1935, abhebbar in Teilbeträgen, ausgenommen im Falle einer neuen Existenzgründung; dazu
die Ablösung einer Schuld von 4.000 RM, die Räumung seiner (Werks-) Wohnung bis 1.7.1934 (Miete
ab 1.4.1934: 100 RM) und die Hilfe der SDV AG, Hoffrnann zu einer neuen Stelle zu verhelfen. Zur
Entlassung Hoffmanns s. bes. Nr. 4: Niedersehr, v. 30.1., 28.2., 27.3.,30.4.1934 und 8.5.1934
(Gründung der ”Neue(n) Saarpost". Die Prüfung der Angelegenheiten Hoffmanns bezüglich der Neu¬
gründung durch Rechtanwalt Steegmann in den Niederschriften v. 11.6.1934 (Klageerhebung) und v.
3.9.1934 (Beantwortung der Klageschrift durch Steegmann), v. 17.10.1934 (Urteil der ersten Instanz
im Prozeß gegen Hoffmann mit Anerkennung der Forderungen des Verlags), v. 30.11.1934 (Berufung
Hoffmanns b. Obersten Gerichtshof sowie der Wunsch der Deutschen Front auf Überlassung des
Prozeßmaterials von Hoffmann, dem der Aufsichtsrat "unbedenklich" entsprechen zu können glaubte).
Zum finanziellen Druck auf den Aufsichtsrat der Landeszeitung durch den Verwalter der Reichsanteile
an den Saarzeitungen, Max Winkler, und zum Einschwenken auf Reichskurs vgl. F. Jacoby, Herr-
schaftsübemahme, S. 128f. u. 132f.
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