Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

Rückgliederung der eiserne Vorhang fällt"6. Im Falle wirtschaftlicher Gesamtab¬ 
machungen könnte dann ja immer noch eine Erleichterung bzw. Vereinfachung 
erfolgen. Große Sorge bereitete in dieser Vorphase die künftige Unterbringung der 
Saarkohle, deren Produktion und Absatz sich in den Jahren 1913 und 1933 folgen¬ 
dermaßen darstellte: 
Nettoförderung aller Saargruben 
1913 
1933 
Gesamtförderung 
Davon abgesetzt 
13.216.000 t 
10.561.000t 
im Saargebiet 
4.225.000 t 
3.341.000t 
im übrigen Deutschland 
4.717.000 t 
925.000t 
in Elsaß-Lothringen 
1.625.000 t 
1.107.000t 
in Frankreich 
1.045.000 t 
2.873.000t 
im übrigen Ausland 
1.140.000 t 
825.000t7 
Die Übersicht zeigt die veränderten Exportschwerpunkte, vor allem die daraus re- 
suitierende Devisensituation. Die Errichtung eines 
"eisernen Zollvorhangs" mußte 
die Aufnahmekapazitäten des Reiches gewaltig strapazieren. Die neue Wirtschafts¬ 
lage für die Zeit nach der Rückgliederung wird noch deutlicher angesichts der be¬ 
sonderen Rolle des Saarkohleabsatzes für Süddeutschland: 
1913 
1933 
Saarkohle für Süddeutschland 
3.232.000 t 
799.000t 
und zwar 
für die Bayerische Pfalz 
978.000 t 
303.000t 
für das rechtsrheinische Bayern 
473.000 t 
102.000t 
für Baden 
791.000 t 
238.000t 
für Württemberg 
671.000 t 
138.000t 
für Rheinhessen und Starkenburg 
319.000 t 
16.000t 
Im Reich, besonders beim preußischen Oberberghauptmann in Berlin, bestanden 
Überlegungen, durch einen kartellmäßigen Zusammenschluß der deutschen Koh¬ 
lenerzeugungsgebiete für die Gruben des Saargebietes eine Ausfuhrprämie zu lei¬ 
sten und die saarländischen Gruben auf den Export zu verweisen. Somit hätte sich 
eine Umstellung für den innerdeutschen Markt erübrigt. Dieser Plan scheint auch 
von den zuständigen Stellen aus militärischen Gründen begünstigt worden zu sein, 
6 LA Speyer, Best. Bez.Amt Kusel, Nr. 1.424, Bl. 97. Zum Problem des "Eisernen Vorhangs" s. "Die 
wirtschaftliche Rückgliederung des Saargebietes" (o. Verf.), in: Deutsches Recht, Zentralorgan des 
Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, Nr. 24, 4. Jg., 1934, S. 587ff. 
7 
Der nicht ausgewiesene Rest entfiel auf den Verbrauch der Gruben selbst, ihrer Nebenbetriebe, der 
freien Lieferung an die Bergleute sowie auf die Haldenbestände. Siehe auch "Rapport sur l'exploitation 
des mines de la Sarre par l'état français, 10 Janvier - 28 Février 1935, Paris 1936 (83 S.). LA Saar¬ 
brücken, Best. Dep. Saarbergwerke AG, Nr. 78. Vgl. Fr. Hellwig, Saar zwischen Ost und West S. 37, 
45f, 54 bzw. die Übersichten im Anhang. R.E. Latz, Die saarl. Schwerindustrie, S. 91-96. 
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