(1) die reichsdeutschen Kontingente derart zu kürzen, daß die Erzeugung der saarländi¬
schen Betriebe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit im gleichen Verhältnis zur deut¬
schen Gesamterzeugung stünde wie die Erzeugung der Betriebe im Reich,
(2) diejenigen Betriebe, die bereits in der Hauptsache nach dem Reich lieferten, zu einer
Erweiterung ihres Kimdenkreises anzuregen, so daß sich beim Ausfall französischer
Bestellungen keine wesentlichen Betriebsstörungen ergäben,
(3) diejenigen Betriebe, die aus zollpolitischen oder sonstigen Gründen z. Zt. nicht nach
dem Reich liefern komiten, zumindest während einer Übergangszeit mit öffentlichen
Aufträgen zu bedenken, so daß sie sich währenddessen einen Kundenkreis im Reich
erwerben könnten,
(4) solche Betriebe, die bei der Niederlegung der deutsch-saarländischen Zollgrenze der
deutschen Konkurrenz gegenüber nicht bestehen konnten, unter Zuhilfenahme öffentli¬
cher Unterstützung auf einen anderen Wirtschaftszweig umzustellen.
Wohlwissend um die propagandistische Wirksamkeit wirtschaftlicher Argumente,
versuchte das Reich bereits im Vorfeld der Rückgliederung umfassende Pro¬
gramme anzubieten. In dem Bewußtsein, daß aufgrund der Umstellung eine vor¬
übergehende Arbeitslosigkeit unvermeidlich war, wurde auf entsprechende Ar¬
beitsbeschaffungsprogramme verwiesen. Dementsprechend behauptete denn die
Reichsbankstelle Saarbrücken in ihrem positiven Handelsbericht zur saarländi¬
schen Wirtschaft Ende 1934 für die Zeit von Oktober 1933 bis Ende September
1934, "wenn sich die allgemeine Wirtschaftslage trotzdem ( während der Sonder¬
verwaltung) nicht verschlechtert, ja, wenn einzelne Wirtschaftsgrappen eine ge¬
wisse Belebung erfahren haben, so ist dies nur auf die deutschen Maßnahmen zur
Beseitigung der Arbeitslosigkeit im Reich zurückzuführen"4.
Sowohl Barth als auch die Handelskammer Saarbrücken5 gingen bei ihren Pla¬
nungen zuerst einmal davon aus, daß es zu keinen wirtschaftlichen Gesamtabma¬
chungen zwischen Frankreich und Deutschland komme, "daß (also) im Fall der
4 Ber.v. 1.11.1934 (49 S.). BHStA München, Best. Reichsstatthalter Epp, Nr. 23/4. Der Handelsber. von
1932/33. Ebd. Zu den hochtrabenden Hoffnungen der Saarwirtschaft zur Arbeitsbeschaffung s. die ver¬
trauliche Denkschrift der Fachverbände des Handwerks v. 12.10.1934, "Wünsche des Handwerks zur
wirtschaftlichen Rückgliederung des Saargebietes" von R. Reuther (Geschäftsführer der Handwerks¬
kammer Saarbrücken). Ebd. Best. MWI, Nr.8.266. Zur "guten Wirtschaftslage" vor der Rückgliede¬
rung s. IV. Kap. 1., Anm, 17.
5 Zur Wirtschaftslage und zu den erwarteten Sofortmaßnahmen des Reiches s. die sehr optimistische
Denkschrift v. 14.6.1934, "Über die Wiedereingliederung des Saarhandels in die deutsche Volkswirt¬
schaft" von Dr. P. Keuth (vorausgegangen war seine Rückgliederungs-Denkschrift v. 1.8.1929),
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schutzvereins für Handel und Gewerbe im Saargebiet e.V.
AA..betr. Rückgliederung des Saargebietes, Bd. 12. Ebenso: LA Saarbrücken, Best. Nachiaß R.
Becker.
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