VI. Einziehung der im Saargebiet umlaufenden Noten der Bank von Frankreich und ande¬
rer ausländischer Zahlungsmittel (Unterstützung der Reko durch die Deutsche und
Französische Regierung für den Fall, daß der Einziehungstermin für die Gelder vor der
Änderung des Regimes liegt)
Es folgten unter a - h praktische Maßnahmen für den Umtausch.
Enttäuschend für die Status quo-Anhänger war nicht allein der Umstand, daß das
Abkommen die Rückgliederung des Saargebietes an das Deutsche Reich offenbar
als das wahrscheinliche Ergebnis der Volksabstimmung betrachtete, sondern vor
allem die Tatsache, daß, wie bereits nach der Verlautbarung vom 22. November
befürchtet, die Möglichkeit eines zweiten Plebiszits keine Erwähnung fand. Somit
richteten sich alle Hoffnungen auf die Ratssitzung vom 576. Dezember 1934, die
jedoch auch nicht die gewünschte Klarheit brachte51.
Neben den allgemeingültigen Darlegungen über den Charakter der durch den Ver¬
trag geschaffenen Rechtsordnung (I,A), die der Dreierausschuß dem Rat zur Zu¬
stimmung vorgelegt hatte und denen er in seinem Beschluß auch folgte, wurden
damit vier Wochen vor der Abstimmung durch verschiedene weitere Regelungen
die politischen und wirtschaftlichen Grundlagen für eine Rückgliederung geschaf¬
fen; es betraf im einzelnen:
(B) Die Staatsangehörigkeit der Bewohner des Saargebietes und Optionsrecht, d.h. Ände¬
rung der Staatsangehörigkeit im Hinblick auf die drei Abstimmungsmöglichkeiten
(C) Die Ausdehnung der den Abstimmungsberechtigten gewährten Garantien auf die
nichtabstimmungsberechtigten Einwohner des Saargebietes
(D) Die Maßnahmen hinsichtlich der Behandlung der Einwohner nach der Errichtung der
endgültigen Rechtsordnung in den nach § 35b und c vorgesehenen Fällen, eingeschlos¬
sen die Erklärungen der Deutschen und Französischen Regierung vom 3. Dezember
1934 bezüglich der Handhabung des Grundbesitzes und gewisser Grundrechte (Spra¬
che, Rasse, Religion)
(E) Die Sozialversicherung, d.h. die Übernahme und Sicherung der erworbenen Rechte
oder Anwartschaften bei den Trägem der Sozialversicherung im Saargebiet im Falle
einer Rückkehr zu Deutschland bzw. der Vereinigung des ganzen Saargebietes oder ei¬
nes Teiles mit Frankreich
(F) Die Sicherstellung der Rechte der Beamten des Saargebietes
Im zweiten Teil ging es um Finanz- und Grubenfragen. Es folgen noch eine Reihe
von Empfehlungen zur künftigen Abklärung von Fragen zu Auslandsverträgen
und Anlagen im Saargebiet, der wirtschaftlichen Regelungen im Hinblick auf neue
51 Text des Berichts des Dreierausschusses vor dem Rat, in: S.Z. v. 6.12.1934. Die Statements von Laval
und Beneä vom 6.12. vor dem Rat, veröffenti. in der antifaschistischen Presse: "Volksstimme" v.
8.12.1934. Vgl. E. Kunkel, Die Sozialdemokratische Partei, S. 114f Die nationalsozialistische Dar¬
legung des Völkerbundverhaltens bei K. Bartz, Weltgeschichte, S. 194f.
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