dem am 23, März in der NSZ veröffentlichten Schema52. Wie daraus hervorging,
waren der Kreis und die Ortsgruppe der NSDAP Hoheitsgebiet, die Zelle und der
Block der NSDAP Arbeitsgebiet, - eine Unterscheidung, die mehr formell anzuse¬
hen war, waren doch Zellen- und Blockleiter auch Hoheitsträger der Partei. Der
Blockleiter z.B. betreute einen Personenkreis von etwa 15 Parteigenossen bzw. 35
Haushaltungen und somit rund 150 Volksgenossen. Diese Anhaltspunkte waren im
Reich größtenteils erfüllt, wurden aber für die Saarverhältnisse als in den meisten
Fällen noch nicht durchführbar angesehen. Der Wichtigkeit des Blocks und des
Blockleiters entsprechend sprang der Aufbau der NSDAP im Saarland nach der
Errichtung der Kreis- und Ortsgruppenleitungen unter Übergehung der Zellen zu
dieser kleinsten und letzten Einheit der NSDAP über; erst nach der Bildung der
Blocks und ihrer kommissarischen Leiter erfolgte die Bildung der Zellen. Mögli¬
cherweise sollten mit dieser Regelung zuerst die Volksgenossen an der Basis erfaßt
werden, um aus ihrer Mitte dann den verdientesten Pg. zum Zellenleiter zu be¬
stimmen; doch dürfte dieses Planziel bei dem Tempo der Errichtung der Partei¬
gliederungen untergegangen sein.
Den parteilich verordneten Neugründungen folgten in der Regel groß aufgezogene
Gründungsversammlungen und Kundgebungen. Großkundgebungen der Partei mit
Themen, die letztlich alle der nationalsozialistischen Erziehung der Volksgenossen
dienten, blieben auch in der Folgezeit an der Tagesordnung; mit Programmreden
zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit, der wirtschaftlichen Höherentwicklung, den
Siedlungsprojekten u.a.m. versuchten die NS-Propagandisten die Volksgenossen
die Alltagssorgen vergessen zu lassen. Bereits Ende April/Anfang Mai ist in der
NSZ-Rheinfront ein Rückgang in der Berichterstattung aus dem Parteileben fest¬
zustellen, so daß am 16. Mai ein Aufruf der NSV an alle Gliederungen der
NSDAP im Saarland geradezu ins Auge sticht53. Um eine einheitliche Parteilinie
zu gewährleisten, gerade in der Anfangsphase, mußte Bürckel am 1. Juni 1935 in
einer entsprechenden Bekanntmachung den alleinigen Führungsanspruch des
Gauleiters herausstellen54; die Anbringung von Transparenten, die Herausgabe
von Flugblättern sowie alle sonstigen Veröffentlichungen politischen Inhalts der
Partei, ihrer Gliederungen und der angeschlossenen Verbände unterlagen ab sofort
der ausdrücklichen Genehmigung des zuständigen Kreisleiters. Unnachsichtig
ahndete die Parteileitung jede Verfehlung (und hier war eine rein kirchliche Ange¬
legenheit der eigentliche Anlaß55) eines politischen Leiters mit Amtsenthebung,
wenn in seinem Befehlsbereich eine Versammlung abgehalten winde, für die er
nicht selbst die ganze Verantwortung übernehmen konnte; dies galt besonders für
Mit ein«- großen Übersicht Ober "Die Zuständigkeit in der Ernennung der pol. Leiter sowie der DAF-
Walter und -Warte der NSDAP und einem Schema zum Aufbau der NSDAP-Rheinpfalz mit dem
Unterstellungsverhältnis der pol. Leiter, (gQltig auch für die Saar); eine Zusammenfassung gab die
"Dienstvorschrift für den Aufbau der NSDAP und der von ihr betreuten Organisationen im Saarland"
Ende März 1935.
53 NSZ-Rheinfront Nr. 14 v. 16.5.1935: "Aufruf" der Gauleitung Pfalz-Saar (Leyser).
54 Ebd. Nr. 127 v. 1.6.1935.
^5 Ebd. Nr. 208 v. 6.9.1935: "Eine Mitteilung der Gauleitung".
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