teianwärter zuerst auf sein Verhalten im Abstimmungskampf nach den von der
Deutschen Front im Abstimmungskampf aufgestellten Forderung schärfstens über¬
prüft wurde. Alle eingesetzten Führer der NSDAP waren somit bis auf weiteres
lediglich "mit der Leitung beauftragt". Auf dem Kreisparteitag Mitte November
1935 in Neustadt entschied Bürckel, daß mit dem 16. November 1935 die Ange¬
hörigen der ersten Gruppe vollwertige Mitglieder würden; doch scheinen auch
Ausnahmen bestanden zu haben, wurden doch (aus Gruppe c) Hermann Röchling
am 1. November 1935 Parteigenosse, ebenso F. Levacher; P. Kiefer, der ehemalige
Führer der christlichen Gewerkschaften im Saargebiet und Propagandaleiter der
Deutschen Front, wurde am 1. Januar 1936 in die NSDAP aufgenommen; er war
inzwischen Stellvertreter von Stahl, dem Gauwalter der DAF, sowie ab März 1936
Vorsitzender des Gauehren- und Disziplinargerichts der DAF.
Bürckel äußerte ein Jahr später gegenüber der Schriftleitung des "Völkischen Be-
obachter(s)", alle Mitglieder der Deutschen Front hätten inzwischen Aufnahmean¬
träge für die NSDAP gestellt, und dies seien mehr als 90% aller Wahlberechtigten;
auch jetzt noch versprach er eine wohlwollende Prüfung35. Diese vorsichtige Par¬
tei-Personalpolitik nach der Rückgliederung widersprach allen offenherzigen Ver¬
sprechungen vorher. Zum einen gelangten mit dieser Maßnahme auf längere Sicht
nur Bürckels eigene, hörige Vertrauensleute in Spitzen- und Führungspositionen
bzw. konnten solche Ämter unter Umständen mit entsprechend vorgeschultem Per¬
sonal, wenn an der Saar eben nicht vorhanden, nur von auswärts (Pfalz) besetzt
werden; zum anderen erwuchs aber gerade den Saarländern eine Zurücksetzung,
besonders bei der Vergabe von Stellen an NSDAP-Mitglieder, die ab einem ange¬
gebenen Datum in die Partei eingetreten waren36.
Mit diesen Restriktionen bei der Vergabe des Parteibuches war der bereits am 10.
Februar 1934 von Rudolf Heß ergangene Erlaß, betreffend die Voraussetzungen für
die künftige Zugehörigkeit von Saardeutschen zur NSDAP37, auch praktisch in die
Tat umgesetzt worden; er hatte festgelegt, daß sich aus der Mitgliedschaft bei der
NSDAP des Saargebietes kein Anspruch auf die spätere Mitgliedschaft im Reich
ableiten lasse, sondern hatte die Aufnahme in die Partei davon abhängig gemacht,
ob der Betreffende in der Zeit des Abstimmungskampfes Auseinandersetzungen
aus parteipolitischen und konfessionellen Gründen im Saargebiet unterlassen
hatte. Die Regelung richtete sich damals gegen jene Kräfte der saarländischen
NSDAP, die die von Bürckel aus taktischen Gründen gewünschte Politik der
35 Damit setzte er fälschlich die Deutschland-Stimmen bei der Saarabstimmung gleich mit der Mitglied¬
schaft in der NSDAP. Vgl. S. Z. Nr. 11 v. 12.1.1936.
36 Nach K. Bartz, Weltgeschichte, S. 23f., gehörten etwa 11 Mann eintrittsmäßig zur "ganz alten Garde",
alle anderen waren nach 1927 beigetreten, die Masse aber 1933. Stellenvorbehalte ... v. 29.4.1935:
Amtsblatt des Reichskommissars, Nr. 13, S. 87f, Vgl. NSZ-Rheinfront Nr. 77 v. 1.4.1935: "Gesetz über
die Haushaltsführung im Reich".
37 Vgl. U. Thürauf (Hg.), Schulthess' Europäischer Geschichtskalender, 1934, S. 64. Vgl. ebenso K. tz,
Wehgeschichte, S. 42f. (mit der Benachrichtung von Papens durch Heß am 2.3.); Vgl. M. Zenner, Par¬
teien, S. 299 u. F. Jacoby, Herrschaftsübemahme, S. 118f.
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