Full text : NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

Wiederaufbau,  der  Unterabteilung  WAd,  Haushalts-  und  allgemeine  Rechtsfragen
  des  Wiederaufbaues,
♦  die  Abteilung  VII,  Außau  der  Selbstverwaltung  (Stellenbes.  noch  Vorbehalten),

♦  die  Abteilung  VIII,  Landesßrtsamt  (Reg.Dir.  Scherer),  Landesernährungsamt,
Verwaltungsgerichte:
1.  Bezirksverwaltungsgericht,
2.  Dienststrafkammer,
3.  Oberversicherungsamt  Speyer,
4.  Oberversicherungsamt  Metz.
Außendienststellen  in  Metz  bestanden  für
♦  die  Abteilung  für  Ernährung  und  Landwirtschaft  Lothringen  (Hermann-Göring-Straße
  11),
♦  den  Beauftragten  für  die  Justizverwaltung  (Justizpalast,  Platz  des  Führers),
♦  die  Überleitungsstelle  für  das  volks-  und  reichsfeindliche  Vermögen  (Rudolf-Heß-Straße
  30)  und
♦  den  Stillhaltekommissar21  für  das  Organisationswesen  in  Lothringen
(Hermann-Göring-Straße  32).
Trotz  der  Außendienststellen  in  Metz  und  in  anderen  Städten  gingen  die  gesamten
Maßnahmen  Bürckels  für  die  Westmark  weiterhin  von  Bürckels  Saarbrücker  Behörde
  aus22.  Dabei  läßt  es  sich  nicht  leugnen,  daß  mit  diesem  Gebilde  ein  völlig
neuer  Typ  von  Statthalter  entstanden  war.  Bürckel  hatte  sofort  wieder  seine  "alte"
Forderung  bezüglich  eines  Territorialhaushaltes,  zunächst  für  die  Verwaltung
Lothringens,  aber  auch  bereits  in  Hinblick  auf  einen  späteren  "Reichsgau"  angemeldet,
  den  er  als  CdZ  auch  erhielt;  bei  diesem  Haushalt  hatte  er  die  unbeschränkte
  Verfügungsgewalt  über  die  Finanzmittel.  Bürckel  und  Wagner
behandelten  ihrer  Neuerwerbung  als  Chefs  der  Zivilverwaltung  so,  als  habe  die
staatsrechtliche  Eingliederung  der  Gebiete  bereits  stattgefunden,  was  ihnen  auch
als  künftiger  "Reichsgau  Westmark"  bzw.  "Reichsgau  Oberrhein"  angekündigt
worden  war.  Doch  im  unveröffentlichten  Führererlaß  vom  18.  Oktober  1940  war

2  ^  Der  StiUhaltekommissar  hatte  nach  den  Anordnungen  v.  22.8.1940  (Amtsbl.  d.  Reichsk.  f.  d.  Saarpf.  S.
34)  und  vom  10.10.1940  (Ebd.  S.  15)  die  Neuordnung  des  Organisationswesens  in  Lothringen  nach
nationalsozialistischen  Grundsätzen  durchzufilhren.
22  Vgl.  D.  Wolfanger,  Die  nationalsozialistische  Politik,  S.  67.  Zur  Pflege  von  Schulkameradschaften  der
Schulen  Lothringens  und  der  Saarpfalz  s.  die  Listen  v.  7.11.1940  u.  22.1.1941,  zum  Einsatz  von
Lehrern  der  Höh.  Schulen  des  Gaues  Saarpfalz  in  Lothringen  s.  das  Sehr.  d.  Reichsk.  f.  d.  Saarpfalz  v.
16.10.1940,  zu  einer  erneuten  Abordnung  von  Lehrkräften  s.  das  Sehr.  v.  4.3.1941.  BHStA  München,
Best.  MK,  Nr.  36.945.

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