teilungen für saarländische Betreffe wurden diesen Mitarbeitern zugeteilt, während
pfälzische Betreffe von Stellen mit Speyerer Besetzung erledigt wurden (s. beam¬
tenrechtliche bayerische Unterstellung).
Die Gründe für diese Aufgabenverteilung dürften letztlich in Bürckels Planungs¬
vorhaben für seine Saarpfalz zu suchen sein. Das Pfälzer Personal, das künftig in
Saarbrücken beschäftigt war, gab seinen bisherigen Wohnsitz größtenteils nicht
auf. Die Saarpfalz wurde von Saarbrücken aus verwaltet, wobei zu diesem Zeit¬
punkt, eingedenk der früheren Klagen der saarländischen Bevölkerung bezüglich
des pfälzischen Übergewichts und gemäß Bürckels eigenen Versprechungen, si¬
cherlich Gelegenheit bestanden hätte, nunmehr eine "gesunde" Durchmischung
des Personals anzustreben.
Bürckels Bestreben lag in den nächsten Jahren darin, in seinem Gau- und Verwal¬
tungsbereich seine Machtposition auszubauen; in diesem Sinne unterband er seit 1.
August 1940 die bisherige regelmäßige Berichterstattung der Pfälzer Bezirksregie¬
rung in Speyer an die Staatsregierung in München43. Es gelang ihm auch, die
Amtssprengel der Sonderverwaltungen auf seinen Bereich zuzuschneiden (neues
OLG in Zweibrücken; ab Sommer 1940 war die Zweigstelle Saarbrücken des Lan¬
desarbeitsamtes Rheinland für die gesamte Saarpfalz zuständig, zeitweise dem
Reichsarbeitsminister unterstellt; dann Landesarbeitsamt der Westmark mit Aus¬
dehnung auf Lothringen44). Im September 1940 erklärte der Reichsminister für
Ernährung und Landwirtschaft die Behörde Bürckels zur Oberen Siedlungs- und
Umlegungsbehörde45 für die Saarpfalz, womit ihm die Aufgaben der Oberen
Siedlungsbehörde in der Pfalz übertragen wurden; das Flurbereinigungsamt in
Neustadt wurde als untere Siedlungsbehörde unterstellt. Ebenso wurde im Herbst
1940 die Landesversicherungsanstalt Saarland und die Landesversicherungsanstalt
Pfalz in Speyer zur Landesversicherungsanstalt Saarpfalz in Saarbrücken unter der
Leitung Bürckels zusammengefaßt46. Am 17. Juni 1940 erfolgte die Errichtung ei¬
nes Bezirkswirtschaftsamtes im Wehrkreis XII für den Wirtschaftsbezirk Saarpfalz
bei der Behörde des Reichskommissars. Am 5. Oktober 1942 übertrug der
43 Vgl. H.-W. Hermann, Mitteilungen, S. 352 u. Anm. 139, Letzter Bericht am 12.8.1940; bis Juli 1934
halbmonatliche Reg.Präs.- Berichte, danach nur noch monatlich.
44 t , i
Lothringen = franz. Département Moselle.
45
Seit 4.12.1934 war der Oberpräsident in Koblenz Obere Umlegungsbehörde für das Saarland gewesen;
die entsprechenden Zuständigkeiten des Oberpräsidenten (Landeskulturabteilung) und des Bayerischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Abt. Landwirtschaft, gingen an den Reichskommissar über:
VOuABl. des Reichskommissars für die Saarpfalz 1940 Nr. 12, S. 76, Bekanntmachung Nr. 35.
46 r, .
Zeitungsber. v. 15.11.1940 gern. Erlaß des Reichsm. v. 29.10.1940 in der Sonderausgabe des
Reichsarbeitsblattes v. 5.11.1940 ("Die Zusammenlegung der beiden Landesversicherungsanstalten ist
ein weiterer Schritt zum einheitlichen Aufbau unserer Gauverwaltung". - "Damit wird Saarbrücken als
Gauhauptstadt auch Mittelpunkt der sozialen Einrichtungen und Behörden des Gaues, da die Saar¬
knappschaft und die Saarhüttenknappschaft als Träger der knappschaftlichen Versicherung bereits hier
ihren Sitz haben."), StadtA Saarbrücken, Best Amt des OB 1938-45, Nr. 3.365. Gern. Erlaß des
RArb.Min. v, 5.4.1941 in "Landesversicherungsanstalt Westmark" geändert.
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