die Zustimmung von Frick, Heß sowie des bayerischen Ministerpräsidenten Siebert
zu besitzen.
Auch die Hoffnungen der Rheinprovinz auf eine baldige Vereinigung der Rest¬
kreise Wadern16 mit dem Stammkreis Merzig17 und Baumholder18 mit dem
Stammkreis St. Wendel waren durch Hitlers Entscheidung zunichte gemacht. Das
Problem der Restkreise19 resultierte aus der im Versailler Vertrag vollzogenen Ab¬
trennung des südlichen Teils der Kreise Merzig und St. Wendel und deren Zuord¬
nung zum neu geschaffenen Saargebiet. Da mit dem Gesetz vom 22. Juni 1922 den
in der Rheinprovinz verbliebenen Restgebieten bis zur Wiederherstellung der
preußischen Regierungsgewalt der Status eines Kreises (mit "Kreisverwalter") zu¬
erkannt worden war, verblieben sie künftig als Restkreise Wadern (des Stammkrei¬
16 Abgetrennt gern. Teil III, Art. 48 des Versailler Vertrages wurde 1919 die Bürgemeistereien Losheim
(zuzüglich der Gern. Britten aus der Bürgermeiserei Mettlach), Wadern u, Weiskirchen. Die Regierung
in Trier richtete eine provisorische Verwaltung im Dagstuhler Hof zu Wadern unter der Leitung von
Graf von Spee ein (10.3.1920); 1925 befand sich die Kreisverwaltung in der Bahnhofstraße. Gemäß
Preuß, Gesetz v. 20.6.1922 (Preuß. Gesetzessammlung S. 156) hieß das Gebiet offiziell "Restkreis
Merzig", wurde jedoch allgemein als "Restkreis Merzig-Wadern” oder "Restkreis Wadern" bezeichnet.
Der nach dem Krieg selbständig gewordene Landkreis Wadern wurde durch Anordnung Nr. 12 des
Regierungspräsidiums Saar vom 1.10.1946 wieder aufgehoben und die Kreise Merzig und Wadern zum
Kreis "Merzig-Wadem" vereinigt.
17 ...
Zur Abtrennungsproblematik bei der Bildung des Saargebietes, z.B. für die Gemeinde Britten
(abgetrennt von der Bürgermeisterei Mettlach gern. Bürgerversammlung und der Bürgermeisterei
Losheim zugeordnet; Arbeitsfindung jedoch im Saargebiet), und dem Wunsch nach Rückgliederung
1935 zu Mettlach vgl. NSZ-Rheinfront Nr. 51 v. 1.3.1935 u. Nr. 10 v. 12.1.1935: "Als Britten für
Deutschland stimmte". Zur wirtschaftlichen Schlechterstellung des Restkreises s. BA Koblenz, Best. R
2, Nr. 12.236, Bl. 239-242 (bes. f. Losheim). Zum Problem der Wiedervereinigung des "Restkreises"
Merzig-Wadem mit dem Stammkreis Merzig s. die Denkschrift des LR von Merzig an Bürckel v.
11.4.1935. LA Saarbrücken, Best. Min.d.Inn., Nr. 680. Ebenso die pers. Stellungnahme des LR an
RegPräs. Jung v. 11.4.1935. Ebd. Gemäß Sehr. v. 2.5.1935 sah Bürckel von einer entsprechenden An¬
tragstellung ab, "da die Frage der territorialen Neugliederung wohl in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Reichsreform geregelt werden soll"; nach weiterer dringender Bitte am 3.6.1935 lehnte Barth
am 15.6.1935 wiederum ab. Ebd. Nr. 680. Vgl, Joh. Heinr, Keil, Geschichte der Stadt Merzig S. 89f.
Erst im Jahre 1946 wurde das Saarland um etwa ein Viertel seines Umfanges erweitert durch Angliede¬
rung von Gemeinden der Kreise Saarburg, Trier-Land, Birkenfeld und Kusel sowie des gesamten Rest¬
kreises Wadem (s. die Anordnung des Regierungspräsidiums Saar v. 1.10.1946: Amtsbl. S. 198); eine
zu diesem Zeitpunkt vorgesehene Eingliederung von Biringen, Fremersdorf, Oberesch. Gerlfangen und
Fürweiler in den Stammkreis (jetzt Kreis Merzig-Wadem) gelangte auf einen vom Landrat in Saarlouis
erhobenen Widerspruch hin nicht zur Durchführung.
Zur "katastrophalen" Wirtschaftslage nach der Rückgliederung s. "Die neue Saargrenze und ihre Aus¬
wirkung auf den Restkreis St. Wendel-Baumholder". BA Koblenz, Best. R 2, Nr. 12.236, Bl. 226-233;
die Lage im Saargrenzgürtel, Bl. 449-453.
19
Vgl. H.-W. Hertmann, Mitteilungen, S. 336-343. Vgl. auch, bes. das Kartenmaterial, in: W. Hubatsch,
Grundriß, S. 600 (Merzig) u. S. 611-613 (St. Wendel).
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