Wolfersheim:
Bgm. Neumüller (seit 1926) abgelöst von Friedrich Wilhelm Welker, vom Sep¬
tember 1935 bis Juli 1938; gefolgt von A. Neumüller.
Eine Parteizugehörigkeit der Bürgermeister vor 1935 konnte größtenteils nicht
ermittelt werden, sei es, daß das spärlich vorhandene Material hierüber keine An¬
gaben enthält oder daß der jeweilige Amtsinhaber parteilos war. Für die Situation
von März 1935 bis zur Einführung der DGO kann als sicher gelten, daß der Bür¬
germeister einer der in der Deutschen Front zusammengeschlossenen Parteien an¬
gehört hatte (im Kreis St. Ingbert größtenteils dem Zentrum) oder bereits PG war.
Damit ist auch zu erklären, warum weder der Abstimmungstermin noch das
Rückgliederungsdatum 1. März 1935 Termine für Bürgermeisterwechsel darstel¬
len; die Amtsträger wurden erst nachträglich, vorzugsweise mit der Einführung
der DGO, abgelöst. Mit der Einführung der DGO war die Parteimitgliedschaft
praktisch Voraussetzung für das Amt, so daß viele Ortsgruppenleiter damit betraut
wurden. Die Bürgermeister im aufgelisteten Erfassungsbereich wurden fast durch¬
weg mit oder wenige Wochen nach Einführung der Deutschen Gemeindeordnung
ersetzt; nur vereinzelt konnte der bisherige Amtsinhaber seine Stelle behalten und
dann oftmals bis Kriegsende, wie im Falle von Dr. Schier/St. Ingbert oder Dr. Lö-
wer/Ottweiler, ohne deshalb als besonders verdienter Parteigänger bezeichnet wer¬
den zu können. In den Städten erfolgte die Besetzung der Bürgermeisterstelle
größtenteils in Personalunion mit der Kreisleiterstelle: Dürrfeld/Saarbrücken am 9.
Mai 1935, Knissel/Homburg am 30. November 1935, Reisel/Merzig am 29. Okto¬
ber 1935, Schubert/Saarlouis 11. Januar 1936, Eichner/St. Wendel am 1. Dezem¬
ber 1935; Weber/Völklingen Ende Januar 1937 und vertretungsweise Führung der
Geschäfte des Landrats; nach dem Verbot von Heß am 19. Februar 1937 wurde das
Prinzip von Bürckel nur noch durch die Neuemennung von Kreisleiter Fritz
Schwitzgebel zum OB von Saarbrücken durchbrochen (ab September 1937), auf
Knissel (bis 1940), Reisei (bis 1938) und Schubert (bis 1938) folgten keine Kreis¬
leiter mehr, Eichner blieb jedoch bis 1945 im Amt; von Knissel mochte er sich
wohl aufgrund guter Kontakte nicht trennen, vielmehr nahm er ihn 1938 als
Stadtkämmerer mit nach Wien. Innerhalb des Gaugebiets lassen sich zahlreiche
weitere Verstöße Bürckels gegen die Anordnung von Heß finden (s.o.). An der
Personalunion von Ortsgruppenführer und Bürgermeister in den dörflichen
Gemeinden hielt Bürckel weiter fest, zumal das Verbot nicht die ehrenamtlichen
Bürgermeister betraf, ja die Übernahme von sonstigen Parteiämtem durch die
Bürgermeister (und OB's) von der Partei sogar gewünscht wurde. Die Auslegungen
von Reichsleiter Schön vom Hauptamt für Kommunalpolitik bei der Reichsleitung
der NSDAP zum Verbot gingen dahin, daß der Ortsgruppenleiter zwar das Amt
des Gemeindeleiters bekleiden solle, nicht zuletzt aufgrund der schwierigen
Personalffage in den kleinen Gemeinden, nicht jedoch das Amt des Beigeordneten,
da der Parteimann dadurch in ein Unterstellungsverhältnis zum Gemeindeleiter
trete, was weder dem Ansehen der Bewegung noch der Autorität eines
Ortsgruppenleiters zuträglich wäre.
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