Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

anstelle des dort als OB tätigen Kreisleiters Dürrfeld der Gauinspekteur Heinrich 
Nietmann39. Die Oberaufsicht führte Reichskommissar Bürckel. 
Ende August wurden in Saarbrücken 26 neue Ratsherren berufen und feierlich in 
ihr Amt eingeführt unter dem Schwur, "dem Führer des Deutschen Volkes treu 
und gehorsam zu sein"40. Ebenso geschah es in allen anderen Gemeinden und 
Städten des Saarlandes41; in zahlreichen Fällen waren sozialdemokratische und 
kommunistische Gemeindevertreter allerdings bereits Monate vorher zurückgetre¬ 
ten oder hatten schon vor der Abstimmung durch Eintritt in die Deutsche Front42 
die Flucht nach vorne angetreten. Wie aus den veröffentlichten Listen hervorgeht, 
handelte es sich fast durchweg um verdiente Mitglieder der NSDAP, DAF, SA 
oder sonstiger Gliederungen oder Verbände; teilweise wurde der Bürgermeister 
gleich mitbestimmt oder bald darauf durch einen Parteigenossen ersetzt. Auch 
künftig wurden personelle Veränderungen an der Spitze der Gemeinde vorge¬ 
nommen, zumal wenn neue Gemeinden gebildet wurden, bzw. innerhalb des Ver¬ 
waltungsapparates, wenn neue Bürgermeister ihr Amt antraten43, wie z.B. bei der 
Zusammenlegung von 17 auf 6 Gemeinden im Amt Heusweiler im Oktober 1936. 
Mit dem Wechsel in den Stellen der hauptamtlichen Bürgermeister trug Bürckel 
durchaus dem politischen Geiste der neuen Gemeindeordnung und dem Willen der 
Reichsführung Rechnung. Das Saarland zählte etwa fünfzig Berufsbürgermeister¬ 
39 Ebd. Nr. 189 v. 15.8.1935. Am 17.9.1941 ernannte Bürckel "für die Dauer des Krieges" folgende 
Kreisleiter: Nelles - Merzig, Backe - Ottweiler/St. Wendel mit Sitz in Neunkirchen, Schwitzgebel 
(Stellv. Brück) - Saarbrücken-Stadt/Saarbrücken Land, Miers - Saarlautem, Voit - St. Ingbert: NSZ- 
Rheinfrontv. 17.9.1941. 
40 Ebd. Nr. 200 v. 28.8.1935: "Vereidigung der neuen Ratsherren", mit namentlicher Auflistung u. An¬ 
gabe zu den Aufgaben u. Pflichten der Ratsherren; s. bes. die "Besondere(n) Punkte", bei denen der 
Bürgermeister verpflichtet ist, den Ratsherren Gelegenheit zur Äußerung zu geben. 
41 Ebd. Nr. 200 v. 28.8.1935: "Vereidigung der neuen Ratsherren" (Saarbr.), "Die Einführung der neuen 
Ratsherren" (St. Ingbert), Nr. 201 v. 29.8.1935 (Mittelbexbach), Nr. 202 v. 30.8.1935 (Dillingen; 
Neunkirchen, mit Wahl von Bürgermeister Ruppersberg, vorher in Homburg, ebenso von Homburg), 
Nr. 199 v. 27.8.1935 (Merzig), Nr. 203 v. 31.8.1935 u. S.Z. Nr. 239 v. 3.9.1935 (Saarlouis). Ernen¬ 
nung von Kreisleiter, Dr. Reisei, zum Bürgermeister von Merzig: NSZ-Rheinfront Nr. 254 v. 
30.10.1935. Einführung von Kreisleiter u. Bürgermeister Knissel: Ebd. Nr, 284 v. 6.12.1935. Für 
Heusweiter mit 17 Gemeinden: NSZ-Rheinfront Nr. 211 v. 10.9.1935: "Im Zeichen der neuen Gemein¬ 
deordnung". 
42 In Ottweiler 1934: S.Z. Nr. 249 v. 13.9.1935. Die Berufung der Gemeinderäte war bis Ende August 
abgeschlossen; die Bestellung der ehrenamtlichen Bürgermeister u. Beigeordneten mit Ausnahme der 
Stadt Saarbrücken, wo die Verhältnisse eine besondere Prüfung notwendig machten, war bis Anfang 
September durchgeführt. 
43 NSZ-Rheinfront Nr. 233 v. 6.10.1936. Zur Diskussion (Landrat von Saarbrücken-Land mit Barth) der 
Ernennung des Bürgermeisters bzw. Amtsbürgermeisters durch den LR u. nicht den Reichskommissar 
(entgegen Barths Auffassung, daß der Bürgermeister (eine Gemeinde) durch den Landrat bestätigt, der 
Amtsbürgermeister (mehrere Gemeinden) durch den Reichskommissar bestätigt werde), s. das Sehr, des 
LR von Saarbrücken v. 27.9.1935. LA Saarbrücken, Best. LRA Saarbrücken, Nr. 122/03S Dudweiler. 
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