Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel (25)

ken-Land, Saarlautem, St. Ingbert und St. Wendel; verwaltet wurden sie von den 
Leitern der Landkreise (Bezirke)41. 
Im Gegensatz zur Pfalz bestanden im Saarland keine Ortsfürsorgeverbände. 
Sofern sich bei den Behörden und Ämtern größere Verändemngen bis 1945 erga¬ 
ben, sind diese in den folgenden Kapiteln an den entsprechenden Stellen jeweils 
angesprochen; auch die personellen Besetzungen sind dabei berücksichtigt42. Die 
Schulämter sind im IX. Kapitel 2.3.1. abgehandelt. 
An den Aufgaben und Zuständigkeiten der Ämter in Bürckels Machtbereich läßt 
sich einerseits der eigenständige Verwaltungsaufbau von Bürckels Behörde mit 
den angeschlossenen Ämtern (trotz der Reichsunmittelbarkeit) ablesen, anderer¬ 
seits deutet sich aber bereits die Ausweitung der Einflußsphäre des Reichskommis¬ 
sars an, wie etwa bei der Zuständigkeit des Treuhänders der Arbeit für das Wirt¬ 
schaftsgebiet Saarpfalz; die berufsständische Organisation der Landesbauemschaft 
und der Arbeitsfront erstreckte sich ebenfalls auf das Gebiet von Saar und Pfalz. 
Und wie sehr Bürckel an einer Ausweitung seines Machtbereichs gelegen war, 
zeigt das "Amtshandbuch für den Gau Saarpfalz 1937/1938" von H. Englram und 
F. Kranz, das zu diesem Zeitpunkt bereits die zusammengeschlossenen Parteigaue 
Pfalz und Saar als eine verwaltungsmäßige Einheit vorwegnahm, so als sei eine 
gemeinsame Behörde bereits im Entstehen begriffen43. 
41 Vgl. die Verordnung zur Überleitung des Fürsorgerechts im Saarland v. 23.3.1935, § 5, Abs. 2. 
42 Weitere Angaben zu: Kreisleitung der NSDAP, Amtsgerichte, Arbeitsamt, Finanzämter, Kreisbauem- 
schaft, Wehrbezirkskommando u.a., in: Gemeindeverzeichnis für die Westmark. Nach dem Gebiets¬ 
stand v. 1.4.1941, Hrsgg. vom Statistischen Amt Saarbrücken 1941, S. 23-65. Zu den Änderungen des 
Gebietsstandes u. der Namen von Kreisen sowie des Gebietsstandes von Bürgermeisterämtern u. Ge¬ 
meinden sowie der verwaltungspolitischen Zugehörigkeit von Gemeinden seit 1.3.1935 (in Lothr. seit 
1.8.1940) s. ebd. S. 68-90. 
43 Vgl. V. Rödel, Partei und staatliche Verwaltung, S. 55. 
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