Arbeitsämter
Die Arbeitsämter unterstanden dem Landesarbeitsamt Rheinland in Köln mit einer
Zweigstelle in Saarbrücken; die Schaffung eines selbständigen Landesarbeitsamtes
Saar-Pfalz war Bürckel vorerst mißlungen. Es bestanden die Arbeitsämter Neun¬
kirchen (für die Kreise Ottweiler und St. Wendel), Saarbrücken (für die Kreise
Saarbrücken-Stadt und Land), Saarlautem (für die Kreise Saarlautern und Merzig)
sowie St. Ingbert (für die Kreise St. Ingbert und Homburg).
Behörde und Träger der Reichsversicherung
Träger der Reichsversicherung für das Saarland war das Oberversicherungsamt
Saarbrücken mit Reg.Dir. Binder. Dazu gehörten sieben staatliche Versorgungs¬
ämter, Homburg, Merzig, Ottweiler, Saarbrücken-Land, Saarlautem, St. Ingbert,
St. Wendel sowie ein städtisches Versorgungsamt in Saarbrücken.
Allgemeine Ortskrankenkassen des Oberversicherungsamtes Saarbrücken bestan¬
den in Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken-Stadt, Saarbrücken-Land, Saarlautem,
St Ingbert und St. Wendel.
Betriebskrankenkassen waren nur in größeren Betrieben eingerichtet, eine In¬
nungskrankenkasse bestand in Saarbrücken; zuständig für sie war ebenfalls das
Oberversicherungsamt in Saarbrücken.
Träger der Invalidenversicherung war die Landesversicherungsanstalt in Saar¬
brücken (Reg.Dir. Obe); Träger der Unfallversicherung war die Landwirtschaftli¬
che Berufsgenossenschaft Saarpfalz in Speyer mit der Sektion Saarland in Saar¬
brücken sowie die Gewerblichen Berufsgenossenschaften (vorzugsweise in Berlin,
aber auch in zahlreichen anderen Großstädten des Reiches) und deren Sektionen
(nur teilweise im Gau Saarpfalz angesiedelt, wobei sich ihre Tätigkeit auch über
diesen Raum hinaus erstreckte).
Versorgungsämter
Ein Versorgungsgericht bestand in Saarbrücken (Vorsitzender: Bürckel; Direktor:
Reg.Dir. Binder).
Die öffentliche Fürsorge lag in Händen des Landesfürsorgeverbandes Saarland.
Da das Reich im Sinne der Fürsorgepflichtverordnung Träger der Fürsorgelasten
war, oblag die Verwaltung dem Reichskommissar für das Saarland40
(Aufsichtsbehörde: der Reichs- und Preußische Minister des Innern bzw. der
Reichs- und Preußische Arbeitsminister) bzw. dem Leiter der Abt. II beim Reichs¬
kommissar, Reg.Dir. Dr. Obe; Leiter des Landesfürsorgeverbandes war ORR
Gilch. Der Verband gliederte sich in die Bezirksfürsorgeverbände für den Stadt¬
kreis Saarbrücken und für die Landkreise Homburg, Merzig, Ottweiler, Saarbrük-
40
\'gl. hierzu § 3, Abs. 3 des Gesetzes über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes v. 30.1.1935 u. § 5
der Verordnung über die Überleitung des Fürsorgerechts im Saarland v. 23.3.1935. Zu fürsorgerechtli¬
chen Absprachen zwischen der Reko u. der Deutschen Regierung (Abrede v. 27.10.1925 in Baden-
Baden u, spätere Änderungen) s. LA Saarbrücken, Best. Nachlaß R. Becker, Nr. 123.
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