Gemäß eigener Aussage Kurths28 habe ihm Barth nach einer Dienstbesprechung
des Regierungspräsidenten mitgeteilt, daß sämtliche politische Beamten bald von
Amts wegen vor die Frage gestellt würden, aus der Kirche auszutreten oder ihr
Amt niederzulegen; er sei damals für Amtsniederlegung gewesen. Beim Näher¬
rücken der Front bei Kriegsende zog sich Kurth nicht mit der deutschen Truppe
zurück, sondern blieb in Friedrichsthal. Für Kurths Fähigkeit als tüchtiger Verwal¬
tungsfachmann, der seine Entscheidungen nach sachlichen und nicht Partei-Ge¬
sichtspunkten getroffen habe, gab es nach dem Kriege zahlreiche Zeugen. Für ihn
als "Christ", der sich für seinen Sohn eingesetzt habe, zeugte G. Graf, Vater von
Willi Graf.
Landkreis Saarlautern
Ein Stellenwechsel erfolgte im Sommer 1935 in Saarlautem; das Amt des Lande¬
rates ging von W. Arweiler auf F. Schmitt über.
Dr. jur. Wilhelm Arweiler (LR von 1922-1935) wechselte am 6. August 1935 zum
Oberpräsidium Magdeburg und im Dezember 1936 zum Regierungspräsidenten in
Trier; am 24. April 1937 erfolgte seine Versetzung in den Ruhestand; er starb am
20. Januar 1964 in Bous.
Dr. jur. Franz Schmitt (LR von 1935-1945); geboren am 30. Juli 1897 in Püttlin¬
gen/Saar, 1918 Abitur in Völklingen, von 1918-1920 Verwaltungsbeflissener am
Bürgermeisteramt Püttlingen, Studium der Rechte, 1924 Referendar, 1926 Promo¬
tion und Assessorexamen in Berlin, von 1927-1929 kommissarischer Verwalter
der Bürgermeisterei Ludweiler, 1929 kommissarischer Landrat des Kreises St.
Wendel, definitiv 1930, 1935 Landrat des Kreises Saarlautem29.
Nach der Evakuierung am 1. September 1939 zog er mit der Kreisverwaltung nach
Limbach, von wo aus er auch den Kreis St. Wendel verwaltete30; zeitweilig, zu¬
mindest um den 2. November 1944, war mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäf¬
te Kreishauptmann Waihenmaier beauftragt31. Schmitt verstarb am 2. Mai 1945 in
Schömberg (Schwarzwald) während einer Kur.
Landkreis St Ingbert
Kein unmittelbarer Wechsel erfolgte im Landkreis St. Ingbert, wo Landrat W.
Wolfer bis 1938 im Amt blieb; eine feste Stellenbesetzung unterblieb bis 194532,
so daß das Amt von W. Wolfer, W. Unckrich, H. König und Dr. Hassenkamp
verwaltet wurde.
28 LA Saarbrücken, Best. Min.dlnn., Nr. 952 u. Best LRA Saarbrücken, Nr. 111/0IS.
Ortschronik Riegelsberg, S. 213f. Heimatkundliches Jahrbuch des Landkreises Saarlouis, S. 114f.
30 Ebd.,S. 116f.
31 Arch. d£p. de la Moselle, 4 AR 4.
Eine Nichl-Umbesetzung einer Stelle bedeutete nicht unbedingt, daß der Stelleninhaber mit den Zielen
des Nationalsozialismus übereinstimmte; gerade in der Verwaltung war man zumindest in den ersten
Jahren auf geschultes und erfahrenes Personal angewiesen.
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