26. Januar 193713 wurde offiziell eine Vereinheitlichung des Beamtenrechts her¬
beigeführt und die bisher in Reichsbeamte, Landesbeamte und Gemeindebeamte
aufgespaltete Beamtenschaft als Machtinstrument in der Hand Hitlers geschaffen.
Grundlage des neuen Beamtenverhältnisses wurde nunmehr die "Treue zu Führer
und Reich"; mit Polemik begegnete die Partei der traditionellen Verwaltungsord¬
nung, prangerte den "Bürokratismus" an und suchte ihn durch den jungen, dyna¬
mischen und parteiergebenen Beamten zu ersetzen. Das Endziel sollte darin beste¬
hen, in den Ämtern und Behörden einen Beamtenapparat zu schaffen, der den
Führerwillen bis in die kleinste Dienststelle und damit ins Volk hineinträgt. Mit
entsprechenden Neubesetzungen, der Einleitung eines Stellenschubs in Teilberei¬
chen oder gezielten Druckmitteln ("politische Beurteilung", Bespitzelung, Über¬
wachung durch die Fachschaftsgruppen des Reichsbundes der Deutschen Beamten
oder Parteidienststellen) sollte die alte Weimarer Führungsschicht und die Reste
alter Machteliten aus dem Kaiserreich beseitigt werden, um so in naher Zukunft
eine geeinte und von gleicher Weltanschauung durchdrungene Beamtenschaft her¬
anzuziehen. Doch dazu hätte es vor allem der parallel zum Deutschen Beamtenge¬
setz angestrebten Verwaltungsreform bedurft, die jedoch über Ansätze nicht hin¬
auskam14. Die Konzeption Fricks, das Berufsbeamtentum zu "einem der Grund¬
pfeiler des nationalsozialistischen Staates" zu machen, scheiterte letztlich, so daß
die Beamtenschaft in die Rolle eines politischen Stiefkindes rückte.
Bei der Verwirklichung dieser Ideen kam es an der Saar zu personellen Verände¬
rungen, die allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht mehr einheitlich und schlagartig
vorgenommen wurden, da bereits im Vorfeld der Ereignisse Stellen umbesetzt
worden waren oder die Stelleninhaber sich inzwischen (zumindest nach außen) mit
den neuen Ideen identifizierten. Nicht zu vergessen, daß für die Rückgliederung
der Saar die NSDAP-Saar nicht in "Reinform" und alleine angetreten war, sondern
im Verbund weiterer Saarparteien innerhalb der Deutschen Front, bzw. Bürckel
seine Mannschaft aus der Pfalz gleich mitgebracht hatte; ein schlagartiger Beam¬
tenaustausch war allein schon aufgrund der Garantieerklärungen des Reiches vor¬
erst unmöglich15. Eine eindeutige Besetzung mit "verdienten Parteigenossen" in
der landrätlichen Verwaltung kann nicht immer nachgewiesen werden; im Gegen¬
teil, die Ämter waren teils schon seit den 20er Jahren besetzt und blieben es auch
(LR Resch und LR Dr. K. Roth), lediglich in wenigen Fällen kann von einer Be¬
förderung (Niedhammer) aufgrund der neuen Ordnung an der Saar gesprochen
werden. In drei Landkreisen erfolgte im Zuge der Rückgliederung keine Stellen-
umbesetzung, im Landkreis Saarbrücken erst 1937 und dabei mit Dr. Friedr. Kurth
ein in Partei und Bewegung ungeliebter Stelleninhaber; nur in zwei Landkreisen
13
Das einzige große Gesetzgebungswerk des RMdl, das gegen den hinhaltenden Widerstand der Partei
und die immer stärken Bedenken Hitlers, sich verfassungspolitisch zu binden, gesetzlich in Kraft trat.
Ebd. S. 91.
14
Siehe das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, mit dessen Hilfe Juden und politische
Gegner von Beamtenstellen ausgeschlossen werden konnten. Vgl. H. Mommsen, Beamtentum, S. 91-
125.
15 Siehe ausführlich II. Kap. 2.
255