2.4. Die Grundstrukturen der Inneren Verwaltung und ihre Auswirkun¬
gen auf die Landratsämter, die Polizeibehörden und sonstigen Ämter
Im Sommer 1935 wurde die Pfälzische Verwaltungsakademie, Zweiganstalt der
Verwaltungsakademie in Ludwigshafen, vom Führer des Reichsverbandes deut¬
scher Verwaltungsakademien, Dr. Lammers, mit der Zweigstelle der Verwaltungs¬
akademie Frankfurt a.M., die in Saarbrücken ihren Sitz hatte, vereinigt; die Frank¬
furter Unterstellung wurde allerdings beibehalten1. Der künftige Wirkungskreis
der neuen Akademie erstreckte sich auf das Saarland und die Rheinpfalz. Damit
schied die Pfälzische Verwaltungsakademie aus der Obhut der Verwaltungsaka¬
demie München aus. Leiter der neuen Hauptanstalt mit dem Namen
"Verwaltungsakademie Pfalz-Saar" (später Verwaltungsakademie Westmark e.V.)
wurde Regierungspräsident Jung, ihr Sitz war Saarbrücken; für die Pfalz wurde je¬
doch eine Zweiganstalt in Ludwigshafen (Geschäftsführer: Verwaltungsoberin¬
spektor Hermann Schäfer) beibehalten. Die Akademie übernahm sowohl die Fach¬
ais auch die Persönlichkeitsbildung der jeweiligen Verwaltungsbeamten des Gebie¬
tes. Dies bedeutete, wie der Hauptamtsleiter H. Neff anläßlich der Saarbrücker
Kundgebung der Beamtenschaft am 4. August 1935 betonte, "die Erziehung der
Beamten zu vorbildlichen Nationalsozialisten und die Durchdringung der gesam¬
ten Beamtenschaft mit dem nationalsozialistischen Gedankengut"2.
Das erste Wintersemester begann am 3. November 1935. Bereits in den Eröff¬
nungsreden war vom Geist der neuen Zeit ("Das Wesen der Volksgemeinschaft")
und von der Aufgabe der Akademie als "Bindeglied für die Zusammenfassung des
Landstriches am Rhein und an der Saar" (Reg.Präs. Jung) die Rede. Jung stellte
klar das Primat der Partei vor dem Staat heraus, d.h. die Partei befahl dem Staate
dadurch, daß sie Parteigenossen in die Staatsämter berief, die dann in ihrem Sinne
ihre Amtsgeschäfte ausüben sollten. Dies bedeutete eindeutig eine Bürokratie, die
die vorgegebenen Richtlinien der Partei genauestens befolgte; demgemäß mußte
der Beamte Parteimitglied und Führer des Volkes im nationalsozialistischen Sinne
sein, ohne Überheblichkeit gegenüber dem Volksgenossen (wie es in einer speziel¬
len Verhaltensanweisung des OB für die Beamten der Stadt Saarbrücken hieß); er
1 Unterstellung wie bereits seit ihrer Gründung am 21.3.1927 (Gründung in der Pfalz am 1.4.1926):
NSZ-Rheinfront Nr. 257 v. 4.11.1935. Zur Einrichtung der Verwaltungsschule für die pfälzischen Saar-
Gebietsteile (1924, Leiter: RR Barth) in Blieskastel s. die Vorgänge im LA Saarbrücken, Best. LRA
Stlngbert, Nr. 1796, zur Kommunalverwaltungsschule Saarbrücken u. die Verwaltungsschule des
Kreises in Saarlouis, ebd, Nr. 1795.
2 NSZ-Rheinfront Nr. 219 v. 19.9.1935: "Der Beamte muß lernen ...!" Vgl. "Stundenplan SS 1941,
Vorlesungsverzeichnis für das Frühjahrssemester 1942: LA Saarbrücken, Best. Landeskulturverw., Nr.
315. Eröffnung einer Zweigstelle in Metz am 10.5.1941. Lehrbetrieb im WS 1941/42 aufgenommen.
Leiter 1942 in Saarbr.: RegPräs. Barth, Studienleiter: Prof. Dr. Schuster (Heidelberg); Gesch.Fhr. der
Hauptanstalt Saarbr.: Reg.Insp. N. Mayer, der Zweiganstalt Ludwigshafen: Stadtinsp. H. Schäfer, der
Zweiganst. Kaiserslautern: E. Dick, der Zweiganstalt Metz: Reg.Insp. Heß. Vorlesungsverzeichnis
1942. Ebd.
250