Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel (25)

Unter diesen Voraussetzungen versucht die vorliegende Arbeit die nationalsozialistische 
Gleichschaltung des Saarlandes nicht in dem Sinne zu erörtern, als seien die Fakten der 
Saarverhältnisse allseits bekannt und es müsse nur noch die eine oder andere regional¬ 
geschichtliche Besonderheit erörtert werden, sondern sie versucht, unter Beachtung 
spezieller Fälle umfassender zu informieren, lokale Geschehnisse darzulegen, zeitliche 
Zusammenhänge aufzuhellen und beteiligten Gruppen, Verbänden, Parteien oder "der" 
Partei, NSDAP, ihre entsprechende Position im Reich Hitlers zu geben; folglich geht es 
nicht allein um "Aktionen" aus Berlin, Saarbrücken oder Neustadt, sondern auch um 
"Reaktionen" in verschiedenen Bereichen. 
Die nationalsozialistische Innenpolitik mit ihren Gleichschaltungsmaßnahmen für die 
Saar wird nicht nur gesehen als die aus Berlin kommenden Richtlinien einer Saarpoli¬ 
tik, was notgedrungen und vereinfacht zu der Auffassung einer alle "Länder" oder 
Reichsgaue von vornherein gleich behandelnden Politik führen würde. Bei aller ideolo¬ 
gischen Indoktrination gab es doch "landes"-spezifische Abweichungen in der Sache (z. 
B. die Garantiebestimmungen vom 2. Juni 1934 für abstimmungsberechtigte und vom 
3. Dezember 1934 für nicht-abstimmungsberechtigte Bewohner des Saargebietes; die 
Behandlung von Saaremigranten gegenüber Reichsemigranten; die Einführung be¬ 
stimmter Reichsgesetze, usw.), in der Methode (die Neugliederung der NSDAP im An¬ 
schluß an eine voraufgegangene, große nationale Sammelbewegung in Form der 
"Deutschen Front" oder die Nicht- Verwendung "alter Kämpfer" in Partei und Verwal¬ 
tung nach der Rückgliederung) oder im zeitlichen Faktor (die gestaffelte Einführung 
von Reichsgesetzen, speziell die Aussetzung bestimmter Gesetze). 
Zwar umfaßt die Arbeit grundsätzlich den Zeitraum von der nationalsozialistischen 
Machtergreifüng im Reich 1933 bis zum Ende des 2. Weltkrieges 1945 (so beim 
Reichskommissariat an der Saar), beschränkt sich aber teilweise auf bestimmte Zeit¬ 
räume, sei es aus sachlichen Gründen (die Abstimmungsproblematik, die Arbeit des 
OAGH, die Liquidierung der Bekenntnisschule oder die Einführung der deutschen Ge¬ 
meindeordnung), sei cs aus methodischen und technischen Gründen; so berücksichtigt 
der Aufbau der NSDAP nach dem 1. März 1935 größtenteils nur die Umgliederung 
1935 bis 1937 und verzichtet aufgrund fehlender Akten auf den weiteren Ausbau, da 
das aufwendige Verfahren der Zeugenbefragung im Rahmen eines Unterkapitels nicht 
angewandt wurde. Da der Schwerpunkt der Angleichung an die Verhältnisse des Rei¬ 
ches in den ersten Jahren nach der Rückgliederung hegt, dürften nach diesem Verfah¬ 
ren trotzdem wesentliche Bereiche des Geichschaltungsprozesses abgedeckt sein. 
Eine zeitliche Rückverfolgung vor 1933 wurde in geringem Umfange nur dort prakti¬ 
ziert, wo es zum Verständnis der Gleichschaltungsmaßnahmen einer entsprechenden 
"Vorgeschichte" bedurfte, die gleichzeitig als Beleg für die patriotisch-nationale Grund¬ 
haltung der saarländischen Bevölkerung herangezogen werden kann; aufgrund von 
Abweichungen von den Reichsverhältnissen, und um eine Vergleichsbasis zu schaffen, 
wurde bei der Darlegung der nach der Rückgliederung sich ändernden Rechtsverhält¬ 
nisse, beim Pressewesen und beim Aufbau des Rundfunks an der Saar ebenso verfahren. 
Demnach versucht die Arbeit zu schildern, wie ein Pluralismus, der sich während der 
Verwaltung des Saargebietes durch eine vom Völkerbund eingesetzte internationale 
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