ensleuten in Positionen mit anderweitigem Aufgabenbereich (der Saarreferent des
AA, Voigt, der preußische Saarvertrauensmann, Watermann) kam ihr Einsatz für
die Saar in ihrer weiteren Laufbahn zugute. Andere Saarvertrauensmänner fanden
in Bürckels Behörde selbst Verwendung, wie RR Westhoff von der Regierung in
Trier, der ab 1. März 1935 ins Reichskommissariat nach Saarbrücken abkom¬
mandiert wurde, - der "ausgebootete" Reg.Präs. von Trier, Saassen, arbeitete das
Arbeitsbeschaffungsprogramm für das Saargebiet nach der Rückgliederung aus
und war mit Westhoff für die Rechtsumstellung nach 1935 betraut. ORR Binder
von der Bezirksamtsaußenstelle Waldmohr übernahm das Amt des Verwaltungs¬
gerichtsdirektors, des Direktors des Oberversicherungsamtes, des Vorsitzenden der
Dienststrafkammer und des Versorgungsgerichts. Oberkirchenrat Barth, seit 1934
Beauftragter des bayerischen Ministerpräsidenten, bekleidete jetzt das Amt des
Leiters der Abteilung IB in Bürckels Behörde und rückte im Mai 1940 ins Amt des
Regierungspräsidenten in Saarbrücken auf. Der saarländische Justizbeamte Thees,
ab 1933 Saarreferent im Gestapo-Amt, blieb auch weiterhin als Min.Rat im
Reichsjustizministerium mit Saarfragen verbunden, und Welsch als Leiter der
Stapo-Stelle Trier wurde nach der Rückgliederung deutscher Staatsvertreter beim
Obersten Abstimmungsgerichtshof in Saarbrücken. Der Saarreferent im preußi¬
schen Innenministerium Dr. Heinrich Schneider war bereits seit 1934 Rechtsan¬
walt in Saarbrücken, von Bürckel selbst entmachtet, so daß er von daher kaum auf
einen Karriereschub hoffen durfte; im Zusammenhang mit dem Parteigerichtsver¬
fahren Spaniol/Bürckel wurde er mit einstweiliger Verfügung vom 21. Oktober
1937 "wegen dauernden parteischädigenden Verhaltens" von einem Parteigericht
in Saarbrücken aus der NSDAP ausgeschlossen, das Urteil jedoch von der
NSDAP-Reichsleitung nicht bestätigt, so daß Schneider bis 1945 ordentliches Par¬
teimitglied blieb.
In den Nachkriegsjahren führte Schneider, der im politischen Leben an der Saar
eine nicht unbedeutende Rolle spielte, verschiedene Prozesse wegen angeblicher
Verleumdung bezüglich seiner NS-Tätigkeit; so 1949 in einem Rechtsstreit mit er¬
gangener Verurteilung zum Widerruf durch den Chefredakteur der "Saarländ-
ische(n) Volkszeitung", Albert Dorscheidt, oder 1954/1955 eine "Klage auf Wider¬
ruf wegen Verbreitung unwahrer Behauptungen" vor dem Saarbrücker Landgericht
gegen den Justizminister a.D. Dr. Heinz Braun. Hauptstreitpunkt war u.a. die
Darstellung seiner politischen Gegner, er sei sogar 1944 noch durch den Reichs¬
statthalter der Westmark unabkömmlich gestellt worden. Im Gegenzug warf
Schneider, und dies sicher mit untauglichen Mitteln, z.B. H. Braun vor, 1944 als
Deutscher an einem Alliierten Sender gesprochen und deutsche Soldaten zur Des-
sertation und Selbstverstümmelung aufgerufen zu haben.
Im Säuberungsverfahren nach Kriegsende wurde Schneider als "Mitläufer" einge¬
stuft, es wurden keine Sühnemaßnahmen ausgesprochen; allerdings war sein An¬
trag, als "Entlasteter" zu gelten, abgewiesen worden. In seinen Dienstakten hatte er
bestimmt für die Bürgermeistereien des Saargebiets und für die Deutsche Front sowie für Dr. Cartellieri
(Handelskammer Saarbrücken) für die saarl. Wirtschaftsvertretungen.
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