Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel (25)

ensleuten in Positionen mit anderweitigem Aufgabenbereich (der Saarreferent des 
AA, Voigt, der preußische Saarvertrauensmann, Watermann) kam ihr Einsatz für 
die Saar in ihrer weiteren Laufbahn zugute. Andere Saarvertrauensmänner fanden 
in Bürckels Behörde selbst Verwendung, wie RR Westhoff von der Regierung in 
Trier, der ab 1. März 1935 ins Reichskommissariat nach Saarbrücken abkom¬ 
mandiert wurde, - der "ausgebootete" Reg.Präs. von Trier, Saassen, arbeitete das 
Arbeitsbeschaffungsprogramm für das Saargebiet nach der Rückgliederung aus 
und war mit Westhoff für die Rechtsumstellung nach 1935 betraut. ORR Binder 
von der Bezirksamtsaußenstelle Waldmohr übernahm das Amt des Verwaltungs¬ 
gerichtsdirektors, des Direktors des Oberversicherungsamtes, des Vorsitzenden der 
Dienststrafkammer und des Versorgungsgerichts. Oberkirchenrat Barth, seit 1934 
Beauftragter des bayerischen Ministerpräsidenten, bekleidete jetzt das Amt des 
Leiters der Abteilung IB in Bürckels Behörde und rückte im Mai 1940 ins Amt des 
Regierungspräsidenten in Saarbrücken auf. Der saarländische Justizbeamte Thees, 
ab 1933 Saarreferent im Gestapo-Amt, blieb auch weiterhin als Min.Rat im 
Reichsjustizministerium mit Saarfragen verbunden, und Welsch als Leiter der 
Stapo-Stelle Trier wurde nach der Rückgliederung deutscher Staatsvertreter beim 
Obersten Abstimmungsgerichtshof in Saarbrücken. Der Saarreferent im preußi¬ 
schen Innenministerium Dr. Heinrich Schneider war bereits seit 1934 Rechtsan¬ 
walt in Saarbrücken, von Bürckel selbst entmachtet, so daß er von daher kaum auf 
einen Karriereschub hoffen durfte; im Zusammenhang mit dem Parteigerichtsver¬ 
fahren Spaniol/Bürckel wurde er mit einstweiliger Verfügung vom 21. Oktober 
1937 "wegen dauernden parteischädigenden Verhaltens" von einem Parteigericht 
in Saarbrücken aus der NSDAP ausgeschlossen, das Urteil jedoch von der 
NSDAP-Reichsleitung nicht bestätigt, so daß Schneider bis 1945 ordentliches Par¬ 
teimitglied blieb. 
In den Nachkriegsjahren führte Schneider, der im politischen Leben an der Saar 
eine nicht unbedeutende Rolle spielte, verschiedene Prozesse wegen angeblicher 
Verleumdung bezüglich seiner NS-Tätigkeit; so 1949 in einem Rechtsstreit mit er¬ 
gangener Verurteilung zum Widerruf durch den Chefredakteur der "Saarländ- 
ische(n) Volkszeitung", Albert Dorscheidt, oder 1954/1955 eine "Klage auf Wider¬ 
ruf wegen Verbreitung unwahrer Behauptungen" vor dem Saarbrücker Landgericht 
gegen den Justizminister a.D. Dr. Heinz Braun. Hauptstreitpunkt war u.a. die 
Darstellung seiner politischen Gegner, er sei sogar 1944 noch durch den Reichs¬ 
statthalter der Westmark unabkömmlich gestellt worden. Im Gegenzug warf 
Schneider, und dies sicher mit untauglichen Mitteln, z.B. H. Braun vor, 1944 als 
Deutscher an einem Alliierten Sender gesprochen und deutsche Soldaten zur Des- 
sertation und Selbstverstümmelung aufgerufen zu haben. 
Im Säuberungsverfahren nach Kriegsende wurde Schneider als "Mitläufer" einge¬ 
stuft, es wurden keine Sühnemaßnahmen ausgesprochen; allerdings war sein An¬ 
trag, als "Entlasteter" zu gelten, abgewiesen worden. In seinen Dienstakten hatte er 
bestimmt für die Bürgermeistereien des Saargebiets und für die Deutsche Front sowie für Dr. Cartellieri 
(Handelskammer Saarbrücken) für die saarl. Wirtschaftsvertretungen. 
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