terhin an einer Auflösungsstelle besonders für die Abwicklung des Zahlungsver¬
kehrs festhalte, da die summarischen Inventare bis zum 28. Februar kaum voll¬
ständig und genau sein könnten. Der deutsche Delegationschef Berger hielt eine
solche Dienststelle für die Zeit nach dem 28. Februar weiterhin für unnötig und die
Auflösungsmodalitäten für ausreichend18.
Da mit dem "Gesetz über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes" die bayeri¬
schen Bezirke Homburg und St. Ingbert künftig dem Reichskommissar für die
Rückgliederung des Saarlandes unterstellt waren, sie demgemäß aus der bayeri¬
schen Verwaltung ausschieden, legte der bayerische Ministerpräsident das ihm mit
Beschluß seines Ministerrates vom 6. Dezember 1933 übertragene Amt eines Ge¬
neralbevollmächtigten der bayerischen Landesregierung für die Rhein- und Saar¬
pfalz nieder19; damit entfiel auch die Stelle seines Beauftragten in Neustadt20.
Nach der Rückgliederung vollzog sich der amtliche Schriftverkehr der deutschen
Behörden mit den Behörden des Saarlandes, der seit 1. April 1920 durch den
Oberpräsidenten der Rheinprovinz als Reichskommissar für die Übergabe des
Saargebietes in Koblenz geleitet worden war, wieder unmittelbar in gleicher Weise
wie mit den Behörden in anderen Teilen des Reiches21; die besonderen
"Saarstellen" hatten ihre Aufgabe erledigt und wurden aufgelöst22. Den Vertrau¬
18
Ebd. S. 490. Zur Präsentation der Verzeichnisse und Empfangsbestätigungen für Akten, Urkunden, Ar¬
chive, Mobilien und Immobilien des pfälz. Teils des Saargebietes bezügl. der Rückgabe derselben: Sehr,
der Reg. der Pfalz an die Bezirksämter (Zweibrücken, Kaiserslautem, Kusel), die Bezirksamtsaußen¬
stellen (Landstuhl, Waldmohr), das Landesbauamt Kaiserslautem und das Straßen- und Flußbauamt
Kaiserslautem v. 7.2.1935. LA Speyer, Best. Bez.Amt Kusel, Nr. 1.416 III, BI. 47.
19
Rundschr, des Bayer. Min.Präs. v. 1.1.1935. AA_..betr. Die Rückgliederung des Saargebietes 1935, Bd.
3. Sein Beauftragter war Karl Barth, seit 1.5.1940 Reg.Präs. in der Behörde des Reichskommissars.
Vgl. dazu V. Rödel, Die Behörde, S. 294.
20 r..
Einen "Rückblick" zur "vorläufigen Verwaltung des Saarlandes" gibt ORR Dr. Dr. Kunkel in der Ab¬
schrift, "Wie das Saarland verwaltet wird. Zwei Jahre nach dem Abstimmungssieg". StadtA Saarbrük-
ken, Best. Amt des OB 1938-1945, Nr. 3.364.
21
Für Bayern z.B. das Sehr, des Staatsmin. d. Innern, München, an verschiedene Behörden v. 14.3.1935;
die früher ergangenen Anordnungen wegen des Schriftverkehrs mit den Behörden des Saargebietes -
bes. die Vorgänge v. 12.6.1922, Nr. 200 i 31, und v, 12.8.1934, Nr. 200 i 100 - wurden aufgehoben.
LA Speyer, Best. Bez.Amt Kusel, Nr. 1.416 I, Bl. 313. Vor der Abtrennung war der Schriftverkehr mit
der Saar durch die Hand des Oberpräsidenten der Rheinprovinz als Reichskommissar für die Übergabe
des Saargebietes geleitet worden, ab 1.3.1935 unmittelbar wie mit anderen Behörden im Reich. MBliV,
1935 Nr. 11, S. 317. Die pol. Belange und Interessen des Reiches bezüglich des Saargebietes hatten
beim Ausw. Amt (Voigt) gelegen; der Schriftverkehr der bayerischen Behörden lief größtenteils über
den Generalstaatsanwalt in Zweibrücken an die Reko und andere Saarbehörden. Vgl. H.-W. Herrmann,
Der Oberpräsident, S. 761 ff
22
Siehe in diesem Zusammenhang die "Übersichtskarte der Verwaltungseinheiten des Saargebiets" (am
Anfang). Ebd. Bl. 270. Gemäß dem Sehr, des RMdl an Binder v. 29.8.1934 wurde die
Verwaltungskarte im Auftrag des RMdl durch das Reichsamt für Landesaufnahme erstellt; sie war
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