1. Polizei
Nach der Rückgliederung wird die normale Belegung des Saargebietes mit Polizei
aller Kategorien dem bisherigen Kontingent entsprechen (1.500 Beamte), so daß
sich in der entmilitarisierten Zone links des Rheins (mit Einschluß der früheren
Brückenköpfe) 11.500 Mann (davon 3.300 kaserniert) befinden.
2. Luftfahrt
Zu den vier Flughäfen, die für die entmilitarisierte Zone vorgesehen sind, kommt
der Flughafen Saarbrücken hinzu; in Saarlouis wird ein Verkehrslandeplatz vorge¬
sehen (linksrheinisch insges. 16 Plätze bisher). Ansonsten wird auf die Bestim¬
mungen der Luftfahrtvereinbarungen vom 22. Mai 1926 verwiesen23.
Lavals Brief enthielt im Unterschied zu Kösters Text noch die französischen Be¬
denken hinsichtlich der eventuellen Präsenz von SA, SS und AD im Saargebiet
nach der Rückkehr ins Reich. Ferner wies er unter Bezug auf die für die Rheinzone
geltenden Mobilmachungsbeschränkungen auf das Eisenbahn- und Straßennetz
hin, das die Französische Regierung nur zu reinen Wirtschaftszwecken eingesetzt
sehen wollte; und letztlich hoffte Laval, künftig auf diplomatischem Wege oder
unter Anwendung der geltenden Verträge mit der Deutschen Regierung verhan¬
deln zu können. Die französischen Bedenken konnten demnach bis zum Schluß
nicht ausgeräumt werden, hatten es die Nationalsozialisten doch verstanden, unter
Umgehung des Rates, und damit zumindest einer größeren Weltöffentlichkeit, ihre
Vorstellungen eines militanten Staates, auch an der Saar, durchzusetzen.
Zum Zeitpunkt der Übergabefeierlichkeiten am 1. März 1935 galten demnach be¬
reits die entsprechenden Absprachen, wobei auch offen die ungelöste Frage der
nationalsozialistischen Formationen zutage trat. Trotz aller Äußerungen zu einer
harten Gangart, ertönten auf deutscher Seite zumindest noch vier Wochen vorher
Beteuerungen zur Mäßigung. So müsse sich die Teilnahme von Reichswehrange¬
hörigen an Festivitäten auf Urlauber beschränken, sei die dienstliche Teilnahme
von Offizieren und Mannschaften oder Abordnungen nicht möglich, wobei die of¬
fizielle Teilnahme der Herren Befehlshaber an einzelnen Feiern einer besonderen
Entscheidung Vorbehalten bleibe und für Musikkapellen nur die außerdienstliche
Teilnahme in Frage komme24. Bei der Vorbereitung des Staatsaktes anläßlich der
Feier zur Übernahme des Saargebietes war dann allerdings die Rede von der Teil¬
nahme einer Landespolizeihundertschaft der Landespolizeigruppe General Göring
(mit Musik und Spielmannszug) und einer Landespolizeiabteilung aus der entmili¬
tarisierten Zone (darunter eine bayerische Hundertschaft). Dies entsprach den vom
AA geäußerten Wünschen, wonach Verstärkungen von außerhalb der entmilitari¬
sierten Zone 200 Mann nicht überschreiten sollten25. Tatsächlich zeigte der NS-
23 SDNJO 16, 1935, S. 528.
24 Geh. Sehr, des Reichswehrministers v. 4.2.1935. AA...betr. Die Rückgliederung des Saargebiets 1935,
Bd.2.
25 Aktenvermerk v. 22.2.1935 und Befehl v. 24.2.1935 für die Teilnahme durch den Preuß. Ministerprä¬
sidenten. Ebd. Bd, 4.
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