18. Februar eine entsprechende Erklärung ab, wonach diese Zahlungen den Re¬
striktionen der deutschen Gesetzgebung hinsichtlich der Devisenbestimmungen
nicht unterworfen waren22. Die Übernahme derjenigen Staatsbeamten der Reko,
die wenigstens 10 Jahre lang die französische Staatsangehörigkeit besaßen, ein
Ruhegehaltsanspruch hatten und bei denen die bei französischen Verwaltungen
gleichwertigen Anstellungsbedingungen erfüllt waren, versprach die Französische
Regierung "in liberalem Geiste" zu prüfen. Zuständig für die entsprechenden Ge¬
suche bis zum 15. März 1935 war das Présidence du Conseil (Direction Générale
des Services d’Alsace et de Lorraine), Paris23.
In der Folgezeit erst zeigte sich, daß entgegen vorheriger Versicherungen doch
schärfere Prüfungen und auch Nicht-Übernahmen erfolgten. Allerdings kann glo¬
bal davon ausgegangen werden, daß das Deutsche Reich eine Beamtenschaft aus
Reko- und Kommunalverwaltung übernahm, die sich mit den Verhältnissen im
Reich abgefunden hatte und künftig ihre Dienste loyal dem nationalen Aufbau
widmete. Die Überprüfung von 14.258 Beamten durch die deutsche Beamtenüber¬
nahmekommission in Saarbrücken im Februar 1935 erbrachte folgendes Ergeb¬
nis24:
Saarländische Beamte:
insges. davon A-Beamte B-Beamte C-Beamte Lehrer Kommunalbeamte
14.258 4.286 5.477 175 3.330 990
Antrag auf Pensionierung von den A- und B-Beamten 58
Antrag auf Pensionierung von den mittelbaren Beamten der Reko 4
Abgelehnt: ‘ 10
Ablehnung der Übernahme bei den B-Beamten (davon einige 1935
doch noch übernommen) 222
Übernahme bei den C-Beamten 104
22 SDN JO Î6, 1935, S. 487.
23
Erklärung der Französischen Regierung betr. die Beamten französischer Staatsangehörigkeit: Amtsblatt
der Reko 1935, Nr. 141, S. 87. Ebenso SDN JO 16, 1935, S. 487.
24 Aufzeichnung v. 25.3.1935 im RMdl. BA Koblenz, Best. R 18, Nr. 5.410, Bl. 303-309. Vgl. die Sit¬
zungsniederschrift über Saar- Beamtenfragen. BA Koblenz, Best. R 18, Nr. 5.410, Bl. 217ff. u. 113; die
Rechtsverhältnisse der Saarbeamten: Bl. 247-250. Die Aktenlage über die Saarbeamten vom Oktober
1934 bis 25.10.1935: ebd. Best. R 22, Nr. 2.873, Bl. 1-450. Vgl. F. Jacoby, Herrschaftsübemahme, S.
169f. Am 31.3.1936 hatte das Saarland an Beamten und Angestellten der öffentlichen Verwaltung ins¬
gesamt: Gemeinden - 986, Gemeindeverbände - 373, zusammen 1.359. Vgl. Statist. Jahrbuch für das
Deutsche Reich 1937, S. 486. A-Beamte: - die 1920 zur Verfügung gestellten u. die mit Zustimmung
der Dt. Reg. in den saarl. Dienst beurlaubten sowie die ehern, elsaß-lothr. Landesbeamten. B-Beamte: -
dt. Beamte, die von der Reko aus eigener Initiative mit Pensionsanspruch eingestellt waren, C-Beamte: -
Beamte, auch Ausländer, die ebenfalls in keinem Rechtsverhältnis zum Reich, Preußen oder Bayern
standen, und mit einem Kapitalertrag (Pécule) bei ihrem Ausscheiden entschädigt wurden. II. Westhoff,
Recht und Verwaltung, S. 34f.
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