Bei all den Vorteilen und Unterstützungen für die Sache des faschistischen Lagers
dürfen die erheblichen finanziellen Zuwendungen durch das Reich, besonders auf
dem Gebiet der Propaganda, nicht unterschätzt werden. Da waren zum einen die
seit dem Friedensvertrag gezahlten regulären deutschen Beiträge zu den Invaliden-
und Hinterbliebenenrenten, zur Angestelltenversicherung und den Kriegsbeschä¬
digtenrenten im Saargebiet sowie die Pensionen der vor dem Amtsantritt der Reko
in den Ruhestand getretenen Beamten (1931: ca. 75 Mill. RM pro Jahr ge¬
schätzt58), die vom Reich vorwiegend als politische Unterstützung im Hinblick auf
die Rückgliederung gesehen wurden, zum anderen aber auch finanzielle Leistun¬
gen, die eher gezielten Propagandamaßnahmen zugeordnet werden können. Zwar
wurden, vor allem von der Reko, auch die ersteren Zahlungen oftmals unter die¬
sem Gesichtspunkt verstanden, doch entstammen sie eher einer allgemeinen
Rechtsgrundlage auf sozialer Basis oder hatten doch eine sachliche Berechtigung.
Mit propagandistischer Absicht wurden auch dem preußischen Saarvertrauens-
mann, Theodor Watermann, von seiten des preußischen Staates großzügig die
Gelder bewilligt, die er im Zuge seiner Saarbetreuung als Aufwendungen für seine
Vertrauensleute anforderte59. Ab 1925 flössen finanzielle Mittel des Reichsmi¬
nisteriums für die besetzten Gebiete, des Preußischen Innenministeriums und des
Bayerischen Ministeriums des Äußeren in die Kassen des Saar-Vereins60. Auch
auf kulturellem Gebiet erhielt die Saar Geldzuwendungen des Reiches, wie etwa
die Theater- und Musikgesellschaft in Saarbrücken, die sich an das Preußische
Kultusministerium wandte, um von der Reko unabhängig zu sein, was ihr aller¬
dings auf Dauer nicht gelang. Eine Hausdurchsuchung bei der Deutschen Front
lieferte der Reko umfangreiches belastendes Material sowie Belege für die monat¬
lichen Geldüberweisungen der Deutschen Regierung, so daß der Leiter der Bezirk¬
samtsaußenstelle Waldmohr, Binder, vermutete, daß alle Beweisstücke durch Knox
nach der Abstimmung dem Völkerbund übergeben würden61.
Die Verteilung finanzieller Mittel wurde seit dem 2. Dezember 1933 durch den
neu gebildeten Saarpropagandaausschuß unter Leitung des VLR Voigt, der zu die¬
sem Zeitpunkt Vizekanzler von Papen unterstand, vorgenommen, wobei das Pro¬
pagandaministerium oftmals über die entsprechende Verwendung eigene Vor-
58 BA Koblenz, Best. Alte Reichskanzlei, R 431/251, Bl. 159. Zur Aufschlüsselung der Teilbeträge s. F.
Jaeoby, Herrschaftsübemahme, S. 48.
59 Watermann Verbindungen zu Beamten. StA Koblenz, Abt. 403, Nr. 16,860, S. 464; finanzielle Mittel s.
BA Koblenz R 2/4.416; Nachforschungen Watermanns im Saargebiet im Verm. des RIM v. 9.3.1934.
AA...Best. Pol. Abt. II, Bes. Geb., Sg., betr, Leistungen für das Saargebiet aus öffentlichen Mitteln, 1
Bd.
60 Rundschreiben des Reichsministers für die besetzten Gebiete v. 25,2.1925. BA Koblenz, R 43 1/241, Bl.
26, im Gegensatz zu Th. Vogel, Deutsch die Saar immerdar!, S. 94, der Saar-Verein arbeite ohne fi¬
nanzielle Unterstützung amtlicher Stellen.
61 Sehr. Binders an Barth (Neustadt) v. 8.10.1934. LA Speyer, Best. Bez.Amt Kusel, Nr. 1.416 II, Bl.
719.
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