zumal seine Landesgruppen- und Ortsgmppenleiter einen Querschnitt durch alle
Bevölkerungsschichten des Reiches darstellten.
Welche Bedeutung den Einwirkungen aus dem Reich von seiten der Regierungs¬
kommission und besonders von Knox zuerkannt wurde, beweisen die Verordnung
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung vom 20. Mai 1933 und die Ver¬
ordnung zur Änderung des Rcichsvcrcinsgesetzes vom 31. Mai 19337; inwieweit
die Verordnungen allerdings in der Zukunft beachtet wurden, hing letztlich von
der saarländischen Beamtenschaft ab, die zu beträchtlichen Teilen inzwischen mit
den Nationalsozialisten sympathisierte. Gegen Antifaschisten wurden die Verord¬
nungen entsprechend hart angewandt8.
Ein Netz von Saarstellen innerhalb der Reichsbehörden und auf Landesebene in
Preußen und Bayern9 bearbeitete seit der Sonderverwaltung im Saargebiet, teils
offiziell teils unter anderem Namen agierend, die entsprechenden Saarangclegen-
heiten; so z.B. das Auswärtige Amt (mit Friedrich Werner Graf von der Schulen¬
burg, ab 1921 Dr. Hermann Voigt) mit einem eigenen Saarreferat oder die Dienst¬
stelle des Reichskommissars für die Übergabe des Saargebietes (ab 21. Oktober
1919) unter dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz10 (zuständig für jeglichen
Schriftverkehr zwischen reichsdeutschen und saarländischen Behörden, für ge¬
richtliche Ersuchen, finanzielle Abrechnungen, Beamten- und Verwaltungsange¬
legenheiten) oder die Rcichszentrale für Heimatdienst11 (für deutsche Propaganda
im Saargebiet. Nachrichtenübermittlung von Saarangelegenheiten). Seit Dezember
1933 bestand zur laufenden Bearbeitung sämtlicher Propagandafragen, die der
Vorbereitung der Saarabstimmung dienten, ein besonderer Ausschuß unter der
Leitung von Geh.Rat Voigt (AA). zusammen mit Ges.Rat Braun von Stumm
(Presse-Abt. AA), RR Bade (Prop.Min.), Kuhlmann (Prop.Min.), Assessor Hein¬
rich Schneider (Preuß. Min.Inn.) und ORR von Bose (beim Saarbevollmächtigten
von Papen).
Von bayerischer Seite bemühte sich um die Saarbelange Regierungsrat Jolas als
"Staatskommissar für die Übergabe der Saarpfalz" (mit Standort Kaiserslautern),
der mit seinem im Oktober 1919 erstellten Programm mit Maßnahmen für eine
Abstimmung zugunsten Deutschlands wertvolle Vorarbeit für die Zeit bis 1935 lei¬
stete; so gab er bereits 1919 Anweisungen zu einer Politik Deutschlands, die das
7 Amtsblatt der Reko 1933, Nr. 21 und 23. Beiden VO stimmte nur die SPD/S zu. Vgl. E. Kunkel, Die
Sozialdemokratische Partei, S. 17 u. "Volksstimme" v. 31.3.1933.
g
Vgl. E. Kunkel, Die Sozialdemokratische Partei, S. 149, Anl. 13, die Anzeige v. 15.10.1933 gegen Max
Braun und Thomas Blank.
9
Verzeichnis aller Saarreferenten im Reich, in Preußen und Bayern. AA. Best. Pol. Abt. II, Bes. Geb.,
Sg., betr. Tätigkeit des Vizekanzlers von Papen.
Von Groote 1919 erster Reichskommissar; Beendigung der Tätigkeit mit Freiherr von Lüninck am 1.
März 1935. H.-W. Herrmann, Der Oberpräsident, S. 746- 770. Fotokop. Repertorium über die Akten
des Oberpräsidenten als Reichskommissar im LA Saarbrücken. LA Speyer, H. Jolas, Berufliche Erin¬
nerungen, Bd. 2, S. 101 und 124. Vgl. auch F. Jacoby, Herrschaftsübemahme, S. 32.
Tätigkeit im linksrheinischen Gebiet und wahrscheinlich im Saargebiet 1920 eingestellt.
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