terfamilie.145 Häufig verkamen die wenigen Wohnhäuser, die betrieblicherseits erbaut
worden waren, bald schon in einen sehr schlechten Zustand, und die Familien, welche
in den kleinen Wohnungen lebten, nahmen zur Aufbesserung ihrer Finanzen nicht selten
acht bis zehn Kostgänger, zumeist "Fremdarbeiter", auf.146 Das vorläufige Scheitern
der Versuche zur Einschränkung des Kost- und Quartiergängerwesens, welche ab Mitte
der 1890er Jahre unternommen wurden, führte man im Jahre 1899 speziell auf die erneute
Zunahme italienischer Wanderarbeiter in der Region zurück. Zu dieser Zeit versprach
man sich Abhilfe durch die Errichtung von Schlafhäusem147, deren Bau in den Augen
der Verantwortlichen kurzfristig auch einen gewissen Erfolg zeitigte.14® Als sich jedoch
abzeichnete, daß auch der betriebliche Schlafhausbau dem Wanderungsstrom auf Dauer
nicht Paroli bieten konnte, forderte man die Industriellen auf, vor allem das italienische
Einliegerwesen "wegen des schädlichen Einflusses auf Sitte und Moral mit allen Mitteln
[zu verhindern]" und für die italienischen Arbeiter Sammelunterkünfte in Form von
Baracken zu errichten. Die Kritik an den Zuständen in diesen Unterkünften ließ, wie be¬
reits erwähnt wurde, nicht lange auf sich warten, und bald schon galten insbesondere
die darin befindlichen Eß- und Schlafräume für Italiener, von Ausnahmen abgesehen,
als sehr unsauber und gesundheitsgefährdend.149
Als ein weiteres Instrument gegen die Wohnungsnot gründete man im ausgehenden 19.
Jahrhundert auf kommunaler Ebene, zumeist aber auf Betreiben übergeordneter Ver¬
waltungsstellen, gemeinnützige Baugenossenschaften für die Errichtung von Kleinwoh¬
nungen für Arbeiter und bemühte sich um die Einrichtung von Wohnungsnachweisstellen
145 Vgl. ADM 8 AL 356: Beschaffung von Familienwohnungen für gewerbliche und Bergarbeiter
durch Arbeitgeber auf dem Stande vom Herbst 1898. Daneben ist zu beachten, daß bei der
Angabe der Arbeiterzahl nicht die zahlreichen Arbeiter in den Zulieferbetrieben der Industrie
berücksichtigt werden.
146 Vgl. ADBR 87 AL 1882: Jahresbericht der Gewerbeaufsichtsbeamten bzgl. 1898 hinsichtlich
der Arbeiterhäuser des Oettinger Hüttenwerkes. Weitere Schilderungen der Wohnverhältnisse
in Privathäusern finden sich in: ADBR 87 AL 4427, wo es heißt: "Die Wohnverhältnisse in
gewöhnlichen Mietwohnungen sind oft jammervoll.", oder auch in ADBR 87 AL 5813, wo
berichtet wird, die Mietwohnungen in Hayingen seien z.T. in einem "furchtbaren Zustand", es
gäbe Wohnungen, wo in zwei Zimmern 12 Leute hausten. Besonders berüchtigt war offenbar
die Situation in Deutsch-Oth (Audun-le-Tiche).
147 Vgl. ADBR 87 AL 1728: desgl. bzgl. 1899. Pilotfunktion für die Eindämmung des Ein¬
liegerwesens hatte im lothringischen Industriegebiet die Polizeiverordnung über das Halten von
Kost- und Quartier gangem der Gemeinde Deutsch-Oth (Audun-le-Tiche) v. 2Juni 1895. Die
Stadt Diedenhofen erließ im Jahre 1898 nach dem Vorbüd der Gemeinde Deutsch-Oth eine
Polizeiverordnung über das Halten von Kost- und Schlafgängern. Vgl. ACTh 2 D 17: registre
des anfitfis du maire (1871-1936), Ortspolizeiverordnung v. 1 Juni 1898.
144 Vgl. ebda, und ADBR 87 AL 4292: desgl. bzgl. 1900.
149 Vgl. ADBR 87 AL 3316: desgl. bzgl. 1902.
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