von Mettlach als Buchilluminator? Noch die jüngste Formulierung Ronigs scheint bei
aller verschleiernden Unverbindlichkeit in diese Richtung zu deuten, die auch für die
Frage des Egmonder Evangeliars von einiger Bedeutung wäre.101
Alle bisher angeführten Autoren gehen von der Prämisse aus, daß der Künstler Ruodpreht
- sei er nun Kalligraph oder Illuminator - die Handschrift dem Erzbischof schenke. Mit
Recht weist nun Hoffmann in seiner grundlegenden Untersuchung über die Buchkunst der
deutschen Kaiserzeit darauf hin, daß die Darstellung als Schenkungsakt bedeute, daß
Ruodpreht zuerst der Eigentümer des kostbaren Codex gewesen sein müsse, also der un¬
mittelbare Auftraggeber des Psalters und nicht unbedingt sein künstlerischer Gestalter.102
Folglich hält auch Hoffmann die „Vermutung, daß Ruodpreht ein Mönch oder Abt aus
Egberts Umgebung gewesen sei, durchaus nicht für abwegig“,103 als Stifter muß er nicht
zwangsläufig dem Reichenauer Konvent angehört haben, wo der Psalter nach Ausweis
der Schriftform unzweifelhaft entstand. Es stellt sich im folgenden die Aufgabe, einen
Mönch namens Ruopert/Ruodpreht zur Zeit Egberts ausfindig zu machen, der großes An¬
sehen beim Erzbischof genoß und - vielleicht aufgrund seiner Familienverbindung - über
entsprechende Mittel verfügte.
Hierzu muß ich detailliert auf eine kurze Phase intensiver Kontakte zwischen der Abtei
Mettlach und dem Bistum Toul eingehen, die von der Forschung bislang übersehen
wurde. Das Geschehen spielt in den Jahren 994-996, kurz nach Egberts Tod während des
Episkopats Liudolfs von Trier. Erste Station ist die Weihe Bischofs Stephan von Toul, die
nach dem Zeugnis der Gesta Episcoporum Tullensium am 24. Juni 994 in Anwesenheit
Liudolfs in der Abtei Mettlach erfolgte.104 Benoît Picart, der Verfasser der ersten grundle¬
genden Geschichte der Stadt Toul, begründet den Aufenthalt Liudolfs mit dessen Schwie¬
rigkeiten mit der Stadt Trier, die er mit dem Interdikt belegt hatte;105 die Trierer Quellen
wissen darüber nichts zu berichten. Jedenfalls weilt Liudolf auch im Februar 995 in Mett¬
lach, als die edle Frau Bertha, Witwe des Grafen Folmar, der Abtei fünfzehn Mansen in
Roden in comitatu Uualdravingensi schenkt.106 Die Urkunde ist leider nur kopial überlie¬
fert. Die besitzrechtlichen Konsequenzen der Schenkung sind in der Literatur über Mett¬
lach ausreichend erörtert worden,107 nicht jedoch ihr verwandtschaftlicher Hintergrund.
Bertha ist nämlich keine andere als die Schwägerin Bischof Stephans, ihr Sohn, Graf
11)1 Ronig, Egbert, S. 362: „Die Namensidentität mit dem Schreiber und Übergeber des Egbert-Psal¬
ters ist bemerkenswert, wenn sie auch wegen der Häufigkeit dieses Namens nichts Entschei¬
dendes aussagt.“ Zum Egmonder Evangeliar s. folgendes Kapitel.
102 Hoffmann, Buchkunst, S. 85 u. 315
103 ebd., S. 85
104 MUH SS VIII, S. 642: . . .qui in Metelach cenobio 8. Kal. Julii pontificali unguine consecratus. . .
105 Picart, Histoire ecclésiastique, S. 339
106 MRUB I, Nr. 270, S. 326; die Urkunde ist einer der seltenen Belege für die Grafschaft Waller¬
fangen. 996 erscheint in einer Urkunde für St.Maximin Graf Giselbert (MRUB I, Nr.273), der
1004 auf dem Italienzug seines Schwagers Heinrich II. in Pavia fällt. Mit ihm erlischt das Haus
der Grafen von Wallerfangen. Der in der Roden-Urkunde genannte Graf Wetel (= Wezel? We-
zilo?) und sein gleichnamiger Neffe sind genealogisch nicht einzuordnen. Vgl. allg. E. Ennen, Gi¬
selbert, Graf in der Wallerfanger Grafschaft, in: Festschrift 50 Jahre Dillinger Realgymnasium,
Dillingen 1953, S. 278-283 u. U. Nonn, Die Grafschaft Wallerfangen, in: JWLG 8 (1982), S. 1-12
s. Raach, Mettlach, S. 113-118 (dort auch die ältere Literatur)
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