Full text: Die monastische Schriftkultur der Saargegend im Mittelalter

kommen sein.59 Remigius, dessen Todestag in St. Maximin und Echternach notiert ist, 
folgte in St. Martin dem Abt Eberwin nach, seine Amtszeit fällt somit in die 1040er 
Jahre.60 
Nach seinem Tod wurde der Abtsstuhl des Trierer Klosters wiederum mit einem Mettla¬ 
cher besetzt, mit Ernost, der in den Miracula charakterisiert wird als sed tali thesauro pau- 
perior, morum tarnen honestate et circa suos pia sollicitudine dittoribus se consortem fecit 
et comparem.6] Dieser Ernost, der um die Jahrhundertmitte amtiert hat, ist wahrschein¬ 
lich derselbe Mönch, den Everhelm von Hautmont in seiner Vita des Poppo von Stablo 
(gest. 1048) erwähnt. In Kapitel 17 wird dort, unmittelbar nach der ausschmückenden 
Schilderung der Schwierigkeiten, auf die Poppo bei der Reform von St. Maximin stieß, 
von seiner schweren Erkrankung berichtet, die ihn auf den Tod niederwarf und von der 
er durch ein Wunder wieder genas. Da Poppo danach noch zwanzig Jahre tätigen Lebens 
geschenkt worden seien, läßt sich die Begebenheit präzis auf 1028 datieren. Unter den 
Freunden Poppos, die inbrünstig für seine Gesundung beteten, zeichnete sich aus quidam 
Ernostus, ex laico vere tarn nomine quam officio monachus olim factusß2 Dem korre¬ 
spondiert bestens die Betonung der großen Frömmigkeit des Mettlacher Ernost, die von 
seinen eher bescheidenen intellektuellen Fähigkeiten sorgsam geschieden ist. Solche In¬ 
terna des Saarklosters waren Everhelm, dem Verfasser der Vita Popponis, durchaus nicht 
unvertraut. . .63 
Einen weiteren Mettlacher Zögling zu St. Martin sieht Raach in Cuono, von dem es in den 
Miracula freilich nur heißt, er sei eine effulgens persona . . . cui per virtutis meritum com- 
missa est monasterii Leveran regenda congregatio.64 Die Abtslisten von St. Martin 
nennen keinen Kuno, und Wisplinghoff, auf den sich Raach beruft, bezieht den zum 8. 
59 ebd., Z. 24f.; zu Berno von Prüm und der Mettlacher Klosterschule unter Abt Remigius s. Kap. 
2.1.2. Hildrad löste Abt Helderich ab, der im Echternacher Nekrolog zum 1. April verzeichnet ist. 
Hildrads Sterbedatum ist der 24. Juni. Das Nekrolog von St. Maximin führt zum 8. Januar einen 
nicht näher bestimmten Abt Hilderich auf, der - entgegen der Zuweisung Wisplinghoffs, St. Ma¬ 
ximin, S. 44 - weder nach Mettlach noch nach Prüm gehört: der Prümer Abt dieses Namens ist 
nach Steffen, Obituar, S. 80 am 24. September gestorben. Wisplinghoff hat überhaupt die Echter¬ 
nacher Memorialüberlieferung nur in dem knappen Auszug Sackurs in NA 15 (1890), S. 103-139, 
benutzt; generell kritisch zu seinen Aussagen über die Beziehungen der Reichsabtei zu anderen 
monastischen Gemeinschaften ist Althoff, Mönchsliste, S. 244f. 
60 Wisplinghoff, St. Maximin, S. 44 (5. Januar); in Echternach ist zu den Nonen des Januar ein 
Rimigius sacerdos monachus notiert (Steffen, Obituar, S. 29). 
63 MGH SS XV,2, S. 1266, Z. 40f.; Hontheim, Prodromus, S. 972, weiß über ihn mehr zu berichten: 
Apud Mediolacenses adolevit; postea a Maximinianis, inter digniores tamen, adoptatus, demum 
ad S.Martinum pro ceterorum moderatione transmissus. Ernost ist nach dem St. Maximiner Ne¬ 
krolog am 17. März gestorben. 
62 MGH SS XI, S. 303, Z. 48 
63 zum Everhelm-Problem s. folgendes Kapitel. Nicht von ungefähr sind — sieht man von Ruotwich, 
der selbst Mönch zu St. Maximin war, und einem weiteren Mönch Heliseus (zum 9.September 
auch in Echternach) ab — Nizo II. sowie Remigius und Ernost von St. Martin die einzigen Mettla¬ 
cher, die Aufnahme im St. Maximiner Nekrolog gefunden haben. Eine Beeinflussung Mettlachs 
durch den Reformkreis um Poppo ist umso eher anzunehmen, als neben St. Maximin auch das Bi¬ 
schofskloster St. Eucharius unter seine Obhut kam: Apud Sanctum Eucharium etiam Treviris Ber- 
tulfum in regimine promovendo roboravit, quod sibi gratia regendi Treverensium archipraesul 
Poppo condonavit. (MGH SS XI, S. 305, Z. 40ff.) Im nahen Lothringen wurde um 1033 der 
Poppo-Schüler Cono erster Abt der Neugründung Heilig-Kreuz in Busendorf, s. Kap. 5.1.1. 
64 MGH SS XV,2, S. 1266, Z. 44f.; Raach, Mettlach, S. 55 
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