Tabelle 4 Eigenerzeugungsanlagen in der Stadt Merzig (Stand Mitte 1912)
1
1
»
Errichtung
der
Anlage
;
t
j
Anschluß (Anzahl)
Glühlampen ! E-Motoren
Actienbrauerei !
1894
f
250 !
-
Seifenfabrik !
1903
t
100 !
-
Düngerfabrik !
1907
1
50 !
-
Gymnasium !
1907
;
5 !
-
Treibriemenfabrik !
1909
♦
100 !
12
Kreisspar- und !
t
Lampen im
Darlehenskasse !
1909
»
3 !
Tresor
Fabrik für !
t
landwirtschaftl. !
;
Maschinen !
1910
t
20 !
-
Maschinenfabrik t
1910
t
20 !
-
Schlachthof !
1911
;
20 !
-
Hotel Kaiserhof !
1911
;
300 !
-
Restaurant Gambrinus!
1911
;
30 !
-
Gastwirtschaft !
1912
»
20 !
1
Tabakfabrik !
1912
;
100 !
8
Mühle !
1912
i
20 !
-
Villeroy & Boch !
(keine Angaben) !
Terracottafabrik !
9
Quelle: Landesarchiv Saarbrücken, Dep. Stadt Merzig Nr. 690,
Zusammenstellung vom 28. November 1912
Stromversorgung rascher voranschritt (vgl. Kap. 1.4.a-c). Die Handwerkskammer Saar¬
brücken bemühte sich dagegen beispielsweise vergeblich, im Zusammenschluß zu
einem Strombezugskonsortium möglichst viele Handwerker in den Genuß elektri¬
scher Antriebskraft zu bringen. Für den Aufbau eines Verteilungsnetzes ab jeweiliger
Unterstation der Bergwerksdirektion Saarbrücken reichten die finanziellen Mittel bei
weitem nicht aus148.
Der neu aufkommende Berufszweig der Elektroinstallateure profitierte von der über¬
wiegenden Elektrizitätsanwendung in größeren Industrieunternehmen relativ lang¬
sam. Für Überholungs- und kleinere Reparaturarbeiten richteten diese eigene Installa¬
tionsabteilungen ein, umfangreichere Aufträge gingen an die großen Elektrokonzerne,
die nach und nach Zweigniederlassungen im Saarrevier errichteten (s.u.). Das Arbeits¬
feld kleinerer niedergelassener Elektroinstallateure konnte sich erst dann über das
ganze Saartal, einen Teil der Mosel, nach Birkenfeld sowie in das Reichsland Elsaß-
148 Vgl. die wiederholten Bemühungen der Handwerkskammer Saarbrücken um die Lieferung
elektrischer Energie für mehrere Handwerksbetriebe in der Form eines Strombezugskon¬
sortiums, in: LA Sbr. 564/1537, S. 229f., ebd. 564/1730, S. 22ff.; auch die Fa. Dingler,
Karcher & Co. faßte den (vergeblichen) Plan, mit vier weiteren Unternehmen eine solche
Bezugsgemeinschaft zu bilden, um die notwendige Abnahmehöhe zu erreichen, LA Sbr.
564/1748, S. 1, 4ff., 42, 54, 105ff.
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