werke sollten die ELK allerdings lediglich als Treuhänder führen, da die Fusion VSE-
PW bevorstand und das neu zu bildende Unternehmen der Westmark die lothringische
Versorgung endgültig betreiben sollte. Die Übernahme der lothringischen Energiever¬
sorgung am 01.05.1941 erfolgte als „Westmarkwerke, Betriebsdirektion Metz“, nicht
auf dem Wege des Sequesters, sondern aufgrund gütlicher Vereinbarung mit der Besit¬
zerin SALEC, da diese nicht als französisches, sondern als lothringisches Unternehmen
anerkannt war. Im Zuge dieser Regelung erwarben die Pfalzwerke, die seit 16.04.1941
als Westmarkwerke (WMW) firmierten31, am 01.01.1942 die Anlagen des EW Dieden-
hofen (Thionville) und des Städtischen EW Metz (außer der Versorgung der Stadt
selbst), ferner die der Elektrizitätsversorgung dienenden Anlagen der Firma „Metzer
Ziegelei und EW GmbFI Gaudach“. Damit versorgten die WMW in Lothringen insge¬
samt 16 A-Gemeinden, 74 Sonder- und rund 72.000 Tarifabnehmer32. Die Verhand¬
lungen über die käufliche Übernahme der SALEC-Anlagen erwiesen sich als äußerst
zeitraubend und schwierig, zumal die als unabhängiger und neutraler Gutachter ausge¬
wählte Firma BBC in Mannheim große Teile der vorgenommenen Wertfeststellungen
durch einen Fliegerangriff verlor. Bis Kriegsende wurden der SALEG lediglich Anzah¬
lungen geleistet. Auch die VSE hatte bei Abschluß des Waffenstillstandes mit Frank¬
reich am 22.06.1940 sofort Anspruch auf ihr ehemaliges Versorgungsgebiet in Lothrin¬
gen angemeldet und sich diesbezüglich an den Regierungspräsidenten in Saarbrücken
gewandt. Die größere Autorität von Gauleiter Bürckel entschied allerdings für die
Pfalzwerke/Westmarkwerke, wobei wohl auch die landsmannschaftliche Verbunden¬
heit von Bürckel zum pfälzischen Unternehmen eine gewichtige Rolle spielte.
Mit der de facto-Besitzergreifung der lothringischen Energieversorgung war die VSE
plötzlich von zwei Seiten vom Machtanspruch der PW/WMW bedroht, der sich zu¬
nächst in einer Verschärfung der Fusionsbestrebungen äußerte. Gauleiter Bürckel ord¬
nete „unter dem Eindruck, daß es so nicht weitergehen könne“33, Anfang September
1941 an, daß die Fusion in kürzester Zeit bis zum 01.10. d.J. durchgeführt werden
müsse. Da in der Vergangenheit alle Bewertungen über die jeweiligen inneren Werte
von der anderen Seite als einseitig abgelehnt worden waren, hatte Bürckel die Begutach¬
tung durch die neutrale Wirtschaftsberatung AG, Berlin, verfügt. Diese schlug Mitte
September 1941 vor, daß die Neuverteilung der Aktien innerhalb des Gauunterneh¬
mens Westmarkwerke 1/3 für die VSE und 2/3 für die Pfalzwerke betragen sollte. Die
VSE-Aktionäre sollten als gewissen Ausgleich anstelle normaler Aktien für eine be¬
grenzte Dauer Vorzugsaktien mit einer nachzahlbaren Vorzugsdividende von 6% er¬
halten. Der Aufsichtsrat der Westmarkwerke stimmte diesem Vorschlag mit Ausnah¬
me der Vorzugsaktien für die VSE zu. Seitens der VSE wurde die 1:2 Beteiligung ent¬
schieden abgelehnt und ein Verhältnis von 1:1 angestrebt, denn auf Wunsch der
Pfalzwerke hatte die Wirtschaftsberatungs-AG das Jahr 1940 zur Grundlage gewählt.
In diesem Jahr hatte die VSE noch außerordentlich unter den Einwirkungen der Räu¬
mung gestanden, so daß alle Ertragswerte einer Berichtigung zu unterziehen waren
31 BA R 12 11/406, Pfalzwerke Ludwigshafen v. 17.09.1941.
32 Bericht über das erste Quartal 1942 der WMW, vgl. LA Speyer H 3 Nr. 10655, fol. 524 und
Aufsichtsratssitzung der WMW v. 08.07.1941, ebd., fol. 580ff. Grundlage für die Übernahme
durch die WMW war die Verordnung über die öffentliche Energieversorgung in Lothringen
v. 14.07.1941 (Verordnungsblatt für Lothringen Nr. 46 v. 19.07.1941).
33 LA Speyer H 3 Nr. 10655, fol. 610.
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