einschließlich Reserve ergaben sich die genannten Kapazitätserweiterungen. In der
Durchführung dieser Vorhaben übernahm sich die Saargruben AG offensichtlich,
denn der Bau neuer Kraftwerkskapazitäten ging nur schleppend voran13(vgl. Tab. 39).
Als Abnehmer des Saarkohlenstromes waren 45 Energieversorgungsunternehmen
vorgesehen, die alle im Stichjahr 1932 eine Eigenerzeugung von mindestens 50 Mio
Tabelle 39 Engpaßleistung der Grubenkraftwerke an der Saar 1935 - 1945
H-H-1-1-1-1-
KW
KW !
KW !
KW !
Heinitz
Luisenthal !
Weiher !
Fenne !
i
Summe
Jahr !
k W
•
k W !
k W r
k W !
k W
1935 !
13.100
38.500 !
22.200 !
61.000 !
134.800
1936 !
11.600
32.500 !
22.200 !
61.000 !
127.300
1937 !
10.600
58.100 !
22.200 !
61.000 !
151.900
1938 !
9.600
58.100 !
22.200 !
61.000 !
150.900
1939 !
9.600
58.100 !
22.200 !
61.000 !
150.900
1940 !
9.600
58.100 !
22.200 !
61.000 !
150.900
1941 !
9.600
32.500 Î
22.200 !
61.000 !
125.300
1942 !
9.600
32.500 !
22.200 !
61.000 !
125.300
1943 !
9.600
20.500 f
46.000 !
61.000 !
137.100
1944 !
9.600
20.500 !
71.000 !
61.000 !
162.100
1945 !
9.600
20.500 !
t
71.000 !
55.000 !
156.100
4-1-1-H-1-1-h
Quelle: Saarbergwerke AG (Abt. Energiewirtschaft)
kWh hatten. Es zeigte sich aber, daß eine anteilmäßige Aufteilung auf unüberwindbare
Schwierigkeiten stoßen würde. Energieversorgungsunternehmen auf Dampfkraftbasis
zeigten sich allgemein in der Lage, die Grundlast von der Saar aufzunehmen. Anders
sah es bei Unternehmen mit Wasserkraftwerken aus, die gemäß dem im Rahmen der
Autarkiepolitik des Dritten Reiches aufgestellten Grundsatz „kein Kubikmeter Was¬
serungenutzt über die Wehre“ bei guten Wasserverhältnissen keinen Saarkohlenstrom
verwerten konnten; in wasserknappen Zeiten dagegen bedeutete der Strom von der
Saar für diese Energieversorgungsunternehmen nicht Grundlast, sondern hochwertige
Zusatzenergie. Aber auch dieses Problem ließ sich in der zentralverwalteten Wirtschaft
des Dritten Reiches (theoretisch) lösen: Zur Abnahme wurden die großen Energiever¬
sorgungsunternehmen RWE, Preußenelektra und Elektrowerke verpflichtet; da diese
selbst den Strom billiger erzeugen konnten als die von der Saar aufzunehmende Ener¬
gie, mußte jedes der übrigen, über 50 Mio kWh pro Jahr produzierenden Unternehmen
einen anteiligen Differenzbetrag übernehmen. Dabei ging man von schätzungsweise
5.500 RM pro Jahr auf die Dauer von 10 Jahren bei einer Stadt aus, die 55 Mio kWh
selbst erzeugt hatte. Für die Elektrowerke AG hätte sich ein Betrag von rund 150.000
Reichsmark pro Jahr als „Saaropfer“ ergeben.
13 Ebd., Entwurf eines Stromlieferungsvertrages zwischen Saargruben AG und ADE v.
02.01.1936.
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