Neben dem übrigen deutschen Bergbau und der Gasversorgung sollte auch die deut¬
sche Elektrizitätswirtschaft die Rückgliederung des Saargebietes in das Deutsche Reich
durch ein „Saaropfer“ ermöglichen und erleichtern. Bereits im März 1934 machte der
preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit der AG für Deutsche Elektrizitätswirt¬
schaft (ADE), ein Zusammenschluß größerer Energieversorgungsunternehmen10, den
Vorschlag, die wirtschaftliche Wiedereingliederung des Saargebietes durch die Abnah¬
me von rund 400 Mio kWh/a Saarstrom zu unterstützen. Der Minister ging hierbei
davon aus, daß bei einer jährlichen Fördermenge von 12 Mio t Kohle rund 10% als Ab¬
fallkohle anfielen, die aufgrund ihrer Konsistenz nicht transportfähig und somit nicht
außerhalb des Saarlandes verwertbar waren. 600.0001 davon sollten an Ort und Stelle
verbraucht, 200.000 t zur Ferngaserzeugung verwendet und 400.000 t verströmt wer¬
den. Bei einem angenommenen Verbrauch von 1 kg Abfallkohle für die Erzeugung
einer kWh ergaben sich folglich 400 Mio kWh/a11. Obwohl die Energieversorgungs¬
unternehmen noch unter den Folgen der Weltwirtschaftskrise litten (beim RWE hatte
z. B. der Rückgang 1933 gegenüber 1929 rund 20% der nutzbar abgegebenen kWh be¬
tragen), hatte der Aufsichtsrat der AG für deutsche Elektrizitätswirtschaft aus „vater¬
ländischem Interesse“ am 11.05.1934 folgenden Beschluß gefaßt: „In der Erkenntnis,
daß die Förderung der Elektrizitätswirtschaft im Saargebiet für dessen wirtschaftliches
Gedeihen von nicht geringer Bedeutung ist, erklären sich die der Aktiengesellschaft für
Deutsche Elektrizitätswirtschaft angehörenden Unternehmungen bereit, nach Kräf¬
ten den Absatz der Elektrizität aus dem Saargebiet zu fördern und verpflichten sich
schon jetzt, mindestens 400 Mio kWh von den Elektrizitätswerken der Saargruben ab¬
zunehmen“12.
Die Abnahme des Saarstromes sollte über das von der ADE geförderte Verbundnetz
erfolgen, das sich aus drei Hauptteilen zusammensetzte: Zum einen das Westnetz, be¬
stehend aus den Leitungen des RWE, der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen
und des Badenwerkes, ferner das mitteldeutsche Netz von Preußenelektra und Bayern¬
werk sowie das Ostnetz der Elektrowerke AG, der AG Sächsische Werke, des EW
Sachsen-Anhalt und des Märkischen EW. Die Verbindung zum Saarland war gedacht
einerseits über die RWE-Leitungen Koblenz-Trier-Mettlach (220 kV) und Koblenz-
Idar-Oberstein-Mettlach (110 kV), wobei letzteres Teilstück noch fehlte, zum anderen
über eine geplante neue 110 kV-Leitung Göttelborn-Frankfurt. Verhandlungen waren
in erster Linie mit der Saargruben Verwaltung geführt worden, die zur Verstromung
der anfallenden Abfallkohle das Kraftwerk Weiher um 40 MW und das Kraftwerk
Fenne um 20 MW erweitern wollte. Um die 400.0001 Kohle so wirtschaftlich wie mög¬
lich verströmen zu können, sollten die genannten Saarkraftwerke im Grundlastbe¬
reich fahren, wobei folgende Rechnung aufgestellt wurde: Bei 8.000 Stunden pro Jahr
Benutzungsdauer und 400 Mio kW Kohle benötigte man eine kW-Leistung von 50.000,
10 Boll (1967), S. 80; ders. (1969), S. 85.
11 Vgl. hierzu: Menge (1935), S. 604ff.; fälschlicherweise wird in Menges Aufsatz vom Kraft¬
werk Saarlouis der Bergverwaltung gesprochen, gemeint ist das Kraftwerk Fenne; Schu¬
macher (1935), S. 83ff.; Röchling (1935), S. 599ff. Zum Abfallkohlenprobiem vgl. auch
Hardt (1935), S.610ff., Koch (1934),S. 409f.; Thierbach (1934),S.385;ETZ56(1935),
S. 90; Hergt (1935), S.73f.
12 Vgl. BA R 4/507, 11.05.1934.
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