Vorwort
Die nachfolgende Untersuchung möchte einen Beitrag zur Unternehmensgeschichte lei¬
sten, auch wenn es sich bei der Steinkohlengrube, deren geschichtliche Entwicklung hier
nachzuzeichnen versucht wird, um ein Unternehmen besonderer Art handelt: erstens war
von Anfang an der Staat der Eigentümer der Grube, und er ließ sie überdies, im Unter¬
schied zu den heutigen Saargruben, die sich ja immer noch im Besitz der öffentlichen Hand
befinden, unmittelbar von eigenen Beamten betreiben. Und zweitens waren die beamteten
Betriebsleiter der Grube nicht befugt, unternehmerische Entscheidungen in eigener Ver¬
antwortung zu treffen, sondern in allen wichtigen Fragen fielen diese Entscheidungen in
der den einzelnen Gruben Vorgesetzten Behörde, zuerst im Bergamt, dann in der Berg¬
werksdirektion.
Diese beiden Besonderheiten fielen indessen im Hinblick auf die Unternehmensführung
nicht so sehr ins Gewicht, wie es auf den ersten Blick scheinen möchte. Denn die leitenden
Beamten waren im allgemeinen nicht nur für ihre Aufgabe hervorragend qualifiziert, son¬
dern sie waren überdies genötigt, die Grube nach rein unternehmerischen Gesichts¬
punkten zu leiten, weil sie einerseits kein Absatzmonopol besaßen, allenfalls ein regional
sehr begrenztes, sondern die Konkurrenz insbesondere der westfälischen und belgischen
Reviere zu bestehen hatten, und weil andererseits auch der staatliche Eigentümer von
seinen Beamten die Erwirtschaftung maximaler Gewinne erwartete. Außerdem darf man
nicht vergessen, daß der Steinkohlenbau in besonderer Weise produktionstechnischen
Zwängen und daraus resultierenden investiven Notwendigkeiten unterliegt, denen sich
auch der Staat als Eigentümer nicht entziehen kann.
Was aber die unternehmerischen Entscheidungen angeht, so war der Umstand, daß diese
nicht unmittelbar von der Grubenleitung, sondern von der Vorgesetzten Behörde gefällt
wurden, insofern nicht von so großer Bedeutung, als bis 1861 zumindest die Bergmeister,
danach alle Chefs der Inspektionen selbst Mitglieder dieser Behörde waren, und man in
betrieblichen Angelegenheiten der einzelnen Gruben eigentlich immer dem Votum des
Leiters der betroffenen Grube folgte. Nur in allgemeinen, das gesamte Revier betreffenden
Fragen kam es gelegentlich zu kontroversen Diskussionen, bei denen gewöhnlich das
Votum der Mehrheit den Ausschlag gab, auch wenn de jure dem Chef der Behörde allein
die Entscheidung Vorbehalten war.
Bei der Darstellung dieser Grubengeschichte wurde versucht, alle drei für ein solches Un¬
ternehmen wichtigen Aspekte: den technischen, ökonomischen und sozialen, soweit die
Quellen dies zulassen, gleichermaßen zu berücksichtigen. Dabei wurde allerdings die
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