den Betrieb der Schmiede an den Mellinschächten zu verwenden,24 wo 1867 auch für die
Separation eine Betriebsmaschine zum Einsatz kam. Der Maschinenbesatz der Grube
Sulzbach-Altenwald sah im Jahre 1878/79 folgendermaßen aus:25
6 Wasserhaltungsmaschinen mit zusammen 467 PS
9 Fördermaschinen mit zusammen 1053 PS
3 Maschinen zur Förderung und Wasserhaltung mit zusammen 107 PS
20 Dampfmaschinen und Lokomobile in den Nebenbetrieben mit zusammen 557 PS
1 Preßluftmaschine mit 3 PS
Bliebe noch zu erwähnen, daß 1868 am Flottwellstollen eine Gasanstalt eingerichtet
wurde, die der Beleuchtung an den Eisenbahnschächten und am Gegenortschacht diente,
und daß 1875 auf Altenwald versucht wurde, einen Pfeilerrückbau mit Bergeversatz ein¬
zuführen.26 An schweren Unfällen ist uns aus diesen 20 Jahren lediglich die Explosion
eines Dampfkessels am 5. November 1866 überliefert, die ein Menschenleben gefordert
hat.27
Zu einem technischen Problem wurde schließlich auch die Befahrung der Gruben, die ja
bis dahin über Stollen und einfallende Strecken erfolgte, während bei fortschreitendem
Tiefbau sich die Frage erhob, ob das Befahren der Schächte besser durch Fahrkünste oder
Seilfahrt geschehen sollte. Schon 1854/55 war das Problem der Seilfahrt unter den Berg-
und Oberbergämtern erörtert worden, wobei die Mehrzahl der Bergbehörden der Ansicht
gewesen war, daß die Seilfahrt bei tieferen Schächten unumgänglich, und daß sie bei geeig¬
neten Sicherheitsvorkehrungen auch nicht gefährlicher sei als die Befahrung mittels
Fahrten und Fahrkünsten, eher sei das Gegenteil der Fall.
Eine Entscheidung traf man zunächst nicht, weil eine gerade im Hinblick auf das hier an¬
stehende Problem wirksamere Handhabung der Bergpolizei erforderlich sei; als diese
durch den Zirkular-Erlaß vom 8. August 1857 gewährleistet schien, erging am 26. März
1858 ein Erlaß des Handelsministers von der Heydt,28 welcher „das in den meisten Berg¬
bezirken noch bestehende, unbedingte Verbot der Befahrung der Schächte auf dem Seil“
aufhob, das ohnehin, wie es hieß, vielfältig übertreten werde. Der Minister machte sich
das Mehrheitsvotum der Bergbehörden zu eigen, daß die Seilfahrt keinesfalls gefährlicher
sei als die Benützung von Fahrkünsten, die überdies kostspieliger seien.
„Weil aber“, hieß es dann weiter, „das Ausfahren der Grubenarbeiter auf den gewöhnli¬
chen Fahrten aus tiefen Schächten eine der Gesundheit nachteilige Anstrengung erfordert,
die ohnehin die Arbeitsleistung beeinträchtigt, und weil die Eigentümlichkeit des
Bergbau-Betriebes in manchen Revieren... eine andere Befahrungsweise als auf dem Seil
nicht zuläßt, so erscheint es nicht geraten“, das Verbot der Seilfahrt aufrechtzuerhalten.
Angesichts der Verschiedenheit der lokalen Verhältnisse, sah der Minister davon ab, ein
allgemeines Regulativ zu erlassen, sondern er überließ es den Oberbergämtern, polizei¬
24 ebenda, p. 110. >
25 LAS, Best. 564, Nr. 2008, nicht paginiert.
26 LAS, Best. 564, Nr. 141, p. 144.
27 ebenda, p. 108.
28 LAS, Best. 564, Nr. 377. August Frh. v. d. Heydt (1801 - 1874), von 1848 - 1862 Minister für
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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