Den Kohlengräbern blieb es zwar unbenommen, auch weiterhin sich ihrem Geschäft zu
widmen, doch beanspruchte der Landesherr fortan die Hälfte der Förderung für sich,
während die andere Hälfte den Kohlengräbern als Gräberlohn verbleiben sollte. Die
ganze Operation verlief indessen nicht so reibungslos, wie sie Haßlacher geschildert hat,13
sondern es gab erhebliche Widerstände: ein Teil der Grubenbesitzer erklärte sich mit der
angebotenen Entschädigung nicht einverstanden und war auch nicht bereit, gegen Über¬
lassung der „Halbschied“ als Kohlengräber zu arbeiten. Sie mußten durch Strafandro¬
hungen zum Einlenken gebracht werden.
In Dudweiler - und vermutlich auch in Sulzbach - gab es „ihrer etliche und zwanzig“
Kohlengräber, die sich infolge der neuen Regelung, die ihnen und dem Fürsten jeweils die
Hälfte der Förderung zugestand, nunmehr als Partner des Landesherrn betrachteten und
deshalb nicht mehr einfahren wollten, weil sie die manuelle Arbeit jetzt als unter ihrer
Würde ansahen. Sie stellten stattdessen „Tagelöhner und Hintersassen ... um so geringen
Lohn an, daß selbige ohnmöglich die Kohlen davor brechen und heraus tun“ konnten,
sodaß die Produktion zurückging, Klagen über Kohlemangel laut wurden, und die Koh¬
lengräber schließlich mit der Drohung, man werde „andere Arbeiter einstellen und sie als¬
dann von der bisherig genossenen Hälfte ausschließen“, an die Arbeit gebracht werden
mußten.14
Außerdem ging die wilde, nunmehr illegale Kohlengräberei munter weiter, sodaß am 27.
November 1754, also fast 4 Jahre nach der Übernahme der Gruben durch den Landes¬
herrn, ein fürstliches Dekret erlassen werden mußte, das die eigenmächtige Eröffnung und
Ausbeutung neuer Gruben mit einer Geldstrafe von 100 Reichstalern (= 150 fl) bedrohte.
Seit Februar 1751 war Fürst Wilhelm Heinrich nun zwar Eigentümer sämtlicher Gruben
seines Landes, aber er ließ sie nicht etwa durch landesherrliche Beamte verwalten, sondern
verpachtete ihren Betrieb an ein Konsortium privater Unternehmer. Warum er das tat, ist
in den Quellen zwar nirgends ausdrücklich gesagt, doch dürfte die Scheu vor dem Risiko
der ausschlaggebende Grund dafaür gewesen sein. Denn in der Mitte des 18. Jahrhunderts
ließen sich allenfalls Manufakturen verhältnismäßig effektiv administrieren, aber ein
Dutzend für damalige Verhältnisse weit verstreut liegende Gruben mit meist mehreren
Abbauörtern zu betreiben, den Betrieb und den Absatz zu überwachen, für eine ordent¬
liche Rechnungsführung zu sorgen, war mit personellen sowie verwaltungstechnischen
Schwierigkeiten und Kosten verbunden, die den finanziellen Ertrag in Frage stellen
mußten. Deshalb beschritt man auch in Nassau-Saarbrücken den damals bei schwer oder
gar nicht im voraus zu berechnenden Einkünften allgemein üblichen Weg der Verpach¬
tung.
An diesem Verfahren hielt man vorerst auch fest, obwohl die Erfahrungen mit den „ad-
modiatores“ oder „fermiers“, wie die Pächter genannt wurden, nicht eben ermutigend
waren: sie trieben ebenfalls Raubbau und kümmerten sich offenbar wenig um den Aufbau
eines ordnungsgemäßen Betriebes. Immerhin aber bestellten sie am 18. Mai 1754 einen
Inspektor für die Dudweiler Gruben und die dortige Alaunsiederei namens Jakob
13 A. Haßlacher, a.a.O., S. 56.
14 E. Klein, a.a.O., S. 327f.
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