Full text: Geschichte der saarländischen Steinkohlengrube Sulzbach-Altenwald (16)

liehe Leute“, die ihren Verdienst sofort ins Wirtshaus trügen.9 Um diesem Übel zu steuern, 
empfahl man eine erhebliche Steigerung der von den Kohlengräbern zu entrichtenden Ge¬ 
fälle, ja, sogar eine Verstaatlichung der Gruben. 
Dazu kam es damals (1730) zwar noch nicht, wohl aber zu einer Erhöhung der Abgaben. 
Die Fürstin Charlotte Amalia von Nassau-Saarbrücken bestätigte die Dudweiler Zunft¬ 
ordnung im Jahre 1731 nur unter der Bedingung, daß 
1. „statt des bisherigen Zinses und der zur Hofschmiede gelieferten Kohlen nunmehr der 
6. Wagen in natura oder nach dem Werte des Verkaufs an die Landkammer abzu¬ 
führen sei; 
2. ferner keine neue Grube ohne Erlaubnis aufgerichtet werde; 
3. sämtliche Gruben in gehöriger Ordnung erhalten und ausgearbeitet werden sollten“.10 
Die Kohlengräber leisteten Widerstand, sodaß wiederholt zu Pfändungen geschritten 
werden mußte. 
Die Förderung der Gruben bei Dudweiler und Sulzbach betrug im Jahre 1732 zusammen: 
402 Fuder Schiffskohlen zu je 2 fl (incl. 22 alb 4 Pf Fuhrlohn) 
47 Fuder auf den Dudweiler Gruben verladen zu je 2 fl 
44 Fuder auf den Sulzbacher Gruben verladen zu je 1 fl 20 alb 
30 Fuder an die Schmieden in Saarbrücken und St. Johann zu je 2 fl (incl. Fuhrlohn) 
523 Fuder ■(= 784,5 to) mit einem Geldwert von 1031 fl 10 alb 
Davon gingen 323 fl 29 alb Fuhrkosten ab, blieb ein Erlös von 707 fl 11 alb, wovon Ve 
= 117 fl 26 alb 6% Pf der Herrschaft abzuliefern waren.11 
Die bis dahin immer noch günstige wirtschaftliche Lage der Kohlengräber änderte sich 
schlagartig, als der Fürst Wilhelm Heinrich im Winter 1750/51 daran ging, sämtliche 
Kohlengruben seines Landes zu verstaatlichen. Nach einem Vorschlag des Kammerrates 
Heuß vom 23. November 1750 wurden die Gruben unter Entschädigung ihrer derzeitigen 
Inhaber eingezogen, wobei sich diese Entschädigung nicht etwa auf irgendwelche Eigen¬ 
tumsrechte bezog, die der Fürst als Inhaber des Bergregals natürlich nicht anerkannte, 
sondern lediglich auf die „Investitionen“, die den Kohlengräbern erstattet wurden. Da 
diese jedoch angesichts der noch primitiven Abbautechnik minimal waren, brauchte Wil¬ 
helm Heinrich zu diesem Zweck nur insgesamt 1500 fl aufzuwenden.12 Die Ermittlung 
der von den Grubenbesitzern geltend gemachten Aufwendungen sowie die Zahlung der 
daraufhin festgesetzten Entschädigungen geschah in den Monaten Januar und Februar 
1751. 
9 A. Haßlacher, a.a.O., S. 52. 
10 ebenda. 
11 In den Jahren 1744 -1749 betrug der jährliche Absatz aller Saarbrücker Gruben im Durchschnitt 
2350 Fuder (= 3525 to); der Landesherr zog daraus einen Gewinn von jährlich rund 1000 fl. 
12 Ernst Klein: Der Staat als Unternehmer im saarländischen Steinkohlenbergbau. In: VSWG 57, 
1970, S. 326. 
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