furt tagenden Generalkapitel der Kongregation vorlegte34. Man darf gewiß den un¬
ter Gerhard von Hasselt in Tholey geschriebenen Trierer Codex als einen Versuch
ansehen, sich der eigenen klösterlichen Tradition im Rahmen der Trierer Diözese,
des aus dem Konvent hervorgegangenen Heiligen und des benediktinischen
Mönchtums zu versichern. So macht die Liste der Abte sinnvoll den Beschluß die¬
ses Teils der Handschrift.
Die Liste A besteht - die beigegebene Abbildung zeigt es - aus einem älteren Kern
und Zusätzen mehrerer Hände, die bis ins 18. Jahrhundert reichen. Von erster
Hand reicht die Liste bis Dominus Gerhardus de Hasselt presens abbas huius mo-
nasterii. Ein zweiter Schreiber hat darunter die Liste fortgeführt mit Dominus Yu-
docus de Colonia presens Abbas huius loci [gestr.] monasterii (1517-1520), darun¬
ter ein dritter mit Dominus Thilmannus de Embrica presens abbas huius loci (1520-
1526), darunter ein vierter mit Dominus baltazar de traiecto inferiori quondam ab¬
bas istius monasterii (1527-1531), darunter ein fünfter mit Dominus gerardus de
gouda abbas huius loci (1531-1540). Zur Zeit dieses Abtes hat ein Schreiber die
Abtsnamen Nicolaus de Lebensteyn (f 1474), Damianus de Lommersswiler (J"
1489) sowie die Namen Gerhards von Hasselt und seiner drei Nachfolger mit To¬
desdaten versehen und, wo es nötig war, das Prädikat presens vor abbas gestrichen.
Zum Namen Gerhards von Gouda setzte eine weitere Hand hinzu: Obiit anno
1540. Die Abtsliste ist dann später nochmals ergänzt worden bis zu Martinus Nen-
nich und dessen Amtsantritt im Jahre 1617. In einem letzten Zuge wurde sie dann
vervollständigt bis zum Amtsantritt des Abtes Theobert d’Hame (1730) und des¬
sen Weihe im Jahre 173 1 35. Die Zusätze belegen, daß die Liste A noch bis in die er¬
ste Hälfte des 18. Jahrhunderts in Tholey lag und dort gebraucht wurde.
Die ursprüngliche Liste A reichte jedoch nur bis zum presens abbas Gerhard von
Hasselt und ist demnach zwischen 1489 und 1517 angelegt worden, wohl im direk¬
ten Zusammenhang mit der Reformtätigkeit dieses Abtes. Dieser ältere Bestand
von A wird im folgenden ediert:
34 Leuckfeldt, Antiquitates 183 ff.; Volk, Generalkapitelsrezesse 190 ff.; Schreiner, Trithe-
mius 75; Herbst, Geschichtsschreibung 80 ff. Abt Günther schlägt u.a. vor, daß ein Magi¬
ster in jedem Kloster in die Geschichte einführen soll. Denn, wie er mehrfach betont, Abte
geschweige denn Mönche kennten oft nicht einmal den Gründer ihres Klosters oder ihre
Amtsvorgänger. Die Bursfelder Kongregation möge ein Statut verabschieden, wonach es
den Äbten der angeschlossenen Klöster zur Pflicht gemacht werde, eine Klostergeschichte
anfertigen zu lassen, ja der Abt möge dies selber tun. Der Aufruf hatte in der Praxis der
Reformklöster einen großen Erfolg; ihm folgte auch Abt Tilemann von Bonn im Kloster
Maria Laach, in dem Kloster, aus dem der Tholeyer Reformabt Gerhard von Hasselt kam.
35 So erheben sich starke Bedenken gegen die Bemerkung des Trierer Katalogs (vgl. Anm.
30), die Handschrift habe dem Trierer Schöffen und Stadtschreiber Christoph Wilhelm
Fath (1598-1628) gehört.
Zu den Äbten des Klosters Tholey nach Gerhard von Hasselt vgl. Brouwer/Masen, Me¬
tropolis II 515-517; Gallia Christiana XIII (1786) 565 f.; Volk, Generalkapitelsrezesse
467 ff.; Burg, Reg. Wadgassen Nr. 1158; Klein, Hombrechtlehen 109 ff.; Herrmann, In¬
ventar 142. 147; Pauly, Geschichte I 97 f.
20