5 Ergebnisse
Das Unglück, das die Überlieferung der Abtei Tholey getroffen hat, läßt sich nicht
aufheben. Der genuine Urkundenbestand des Klosters ist nahezu restlos vernich¬
tet. Mühsam nur können die Spuren, die das saarländische Kloster in der Ge¬
schichte hinterlassen hat, aus vorwiegend externer Überlieferung nachgezeichnet
werden. Diese Überlieferungslage macht es so wichtig, die unscheinbare Quelle
der Tholeyer Abtslisten auf die Zuverlässigkeit ihrer Aussagen zu überprüfen.
Die philologische, namenkundliche und historisch-quellenkritische Analyse der
Abtslisten hat ergeben, daß diese Listen auf eine Redaktion der Zeit um 1500 zu¬
rückgehen, die selbst auf einer älteren Redaktion des Jahres 1346 aufruht. Die
Neuredaktion ist nicht ohne Brüche gegangen, sie hat Beiwerk hinzugefügt. Je¬
doch lassen sich die Brüche entdecken und kitten; das ausschmückende Ornament
läßt sich verstehen und beseitigen.
Die Tholeyer Abtslisten sind in ihrem Aufbau und in ihrem uns auch in den Wider¬
sprüchen verstehbaren, nachvollziehbaren Wachstum selbst ein Monument der
Erarbeitung des geschichtlichen Selbstverständnisses der Abtei. In ihrem ältesten
Kern sind die Listen überall dort, wo wir das überprüfen konnten, zuverlässig.
Das gibt Vertrauen, sie auch in den nichtüberprüfbaren Teilen als zuverlässig an¬
zusehen. Mit anderen Daten zur Geschichte der Abtei Tholey kombiniert begin¬
nen die spröden Namen der Listen zu sprechen. Ja, die sprachliche Gestalt der Na¬
men selbst gibt Hinweise auf die Frühgeschichte des Klosters.
Man wird sich vielleicht fragen, wie es kommen könne, daß in einer Abtsliste des
späten Mittelalters eine im wesentlichen richtige und unverfälschte Tradition seit
der Gründungszeit der Institution durchscheint. Die Antwort fällt heute - nach
den intensiven Forschungen der Mediävistik zur Bedeutung der memoria., des li¬
turgischen Totengedenkens in der Welt der mittelalterlichen Konvente - leichter
als noch vor einigen Jahren. Erst kürzlich hat man gezeigt, daß in der aus dem 6.
Jahrhundert stammenden ,Regula Magistri' Bestandteil der Ordination des neuen
Abtes der Eintrag des Abtsnamens durch den ordinierenden Bischof in das Abts¬
diptychon der Gemeinschaft ist1153. Die liturgische Gedächtnistafel mit den Na¬
men der verstorbenen Abte und des lebenden Abtes, die zu bestimmten Gelegen¬
heiten in der Messe rezitiert wurden, war also einer strengen Kontrolle unterwor¬
fen. Es erweist sich zugleich „die Bedeutung einer Abteliste für die rechtliche, so¬
ziale und geistliche Stellung des Abtes im Kloster“1154. Das Interesse von Konvent
1153 Frank, Bestellung 111.
1154 Oexle, Memoria 334 f.; vgl. Oexle, Gegenwart 40 ff.
206