Full text: Die Tholeyer Abtslisten des Mittelalters (15)

Die von dem lothringischen Geschichtsschreiber A. Calmet 1728 edierte Liste E1, 
in der er einen von D. Michel Paul, religieux de Tholey, im Jahre 1631 erstellten 
Abtskatalog verarbeitete, hat ebenfalls ein Tholeyer Nekrologium verwendet, das 
er ausdrücklich dreimal-für Croduin (9. Mai)18, Hildinus (13. Jan.)1'1 und Hatto (1. 
Jan.)20 - zitiert, aber auch sonst für die von ihm gegebenen Todesdaten der Tho¬ 
leyer Äbte benutzt21. Aus seinen Zitaten geht hervor, daß das Tholeyer Toten¬ 
buch, wie es in der Memorialüberlieferung üblich war, Rang und Herkunft aus 
dem eigenen bzw. fremden Konvent verzeichnete; so heißt es zu Croduin Abbas et 
Episcopus, nostrae Congreg. Der Eintrag zu Hildin zeigt, daß man Informationen 
über die Verduner Bischöfe des neunten Jahrhunderts besaß, indem er die Anzahl 
der Pontifikatsjahre angibt. Calmet zitierte das Necrologium Tholeinse auch in der 
Mettlacher Abtsliste22 Martinas Masius, Abb. Medio lac. ob. zum 20. Juni, in der 
Abtsliste von St. Maximin23 ob. Hermannus Abbas S. Maximini jubilarius zum 28. 
März. Es waren also auch auswärtige Mönche im Totenbuch verzeichnet. 
Die Liste F, übersandt im Jahre 1765 von Abt Maximinus Motte (1759-1768) und 
nach Korrektur im Jahre 1786 im dreizehnten Bande der ,Gallia Christiana' ge¬ 
druckt, hat zweifellos ebenfalls ein Tholeyer Nekrologium benutzt24, wie die zahl¬ 
reichen zugesetzten Todesdaten bei den Abtsnamen beweisen. Der Liste Mottes 
stand - wie unten noch zu zeigen sein wird - eine im Pfarrarchiv Tholey befindli¬ 
che von einem gewissen Bauer kopierte Liste nahe25, die bald nach 1768 gefertigt 
wurde und die ebenfalls zahlreiche Todesdaten nennt, vor allem aber zu fünf an 
gleicher Stelle wie F eingeschobenen Namen bemerkt: hic cum quatuor sequenti- 
bus invenitur in mortuario quo autem tempore vicissent ignoribus (sic!). Und noch 
einmal bei Abt Heymundus (richtiger: Beymundus)26: hic reperitur in mortuario 
quo tempore cum vixerit, nescitur, obiit 24. martii. Dieser Name ist ebenfalls in G 
an der gleichen Stelle eingeordnet. 
Es unterliegt also keinem Zweifel: ein mortuarium, necrologium oder liber memo- 
riarum Tholeys hat vor dem Brand des Archivs im Jahre 1793 existiert. Wir kön¬ 
nen es aus EFG zum Teil rekonstruieren27: 
18 Vgl. u.S. 123 Nr. 7. 
19 Vgl. u.S. 129 ff. Nr. 13. 23. 
20 Vgl. u. S. 139 Nr. 24. 
21 Zu Calmets Abtslisten E1/2 vgl. u. S. 38 ff. 
22 Calmet, Hist. Lorr. VII2 pr. CXLVI. Es liegt hier eine Verwechslung vor: Der Genannte 
war in Wahrheit Abt von Echternach, wie das Nekrologium der Trierer Abtei St. Matthias 
(Cod. Trier Seminarbibi. 63) mit einem Eintrag zum 20. Juni (F. 147v) zeigt: R DNS Mar¬ 
tinus Maseus Abbas Epternacensis. 
23 Calmet, Hist. Lorr. VII2 pr. CXLIV. 
24 Vgl. zur Liste F u. S. 40 ff. 
25 Vgl. zu dieser Liste G u. S. 42 ff. 
26 Vgl. u.S. 145 Nr. 59. 
27 Die Signaturen F’G’ beziehen sich auf die in diesen Listen aus nekrologischen Aufzeich¬ 
nungen ohne genauere chronologische Informationen eingeschobenen Namen - z.T. 
Dubletten. Vgl. u. S. 61 ff. Nr. 52/25/7/59/27. 
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