zu klären, sondern hielt sich bei seiner kommentierten Katalogisierung an die älte¬
ste, im frühen 16. Jahrhundert geschriebene Liste, was sich freilich im Nachhinein
als ein zwar auf Unkenntnis beruhender, aber dennoch guter Griff erweisen wird.
Die Parallelüberlieferung der ältesten Liste berücksichtigt Lager daneben, aber oh¬
ne festes Prinzip.
Im Anschluß an W. Levison, der ein sehr negatives Urteil über die Tholeyer Klo¬
stertradition fällte, ohne das gerügte schrittweise „Anwachsen der Tradition“ im
Einzelnen zu untersuchen, als Ausdruck des klösterlichen Selbstverständnisses zu
werten und den Zuwachs vom Grundstock zu trennen5, hat F. Pauly im Rahmen
seiner Studien zu Siedlung und Pfarrorganisation im alten Erzbistum Trier den
Tholeyer Abtslisten und ihrer Bedeutung für die Frühgeschichte der Abtei eine
eingehende Betrachtung gewidmet6. Pauly kommt zu dem Schluß, daß in Tholey
am Ausgang des Mittelalters keine sicheren Nachrichten über die tatsächliche Rei¬
henfolge der Abte bestanden.
„Hätte man in Tholey im 16. Jahrhundert eine sichere Überlieferung über die Rei¬
henfolge der Äbte gehabt, dann hätte diese Überlieferung auch konstant weiterge¬
geben werden müssen, keinesfalls aber wäre es an Hand einer sicheren Überliefe¬
rung zu so auffallenden Differenzen gekommen, wie sie in den Angaben der ver¬
schiedenen Listen sichtbar werden7 8. “ Pauly verwendet also die in der Tat sehr auf¬
fallenden, weil umfangreichen Unterschiede in Bestand und Anzahl der Namen
der einzelnen Listen untereinander und vor allem gegenüber der ältesten Liste als
Argument gegen die Relevanz der Tholeyer Haustradition. Ein zweites Argument
gegen die Zuverlässigkeit der Listen gewinnt er aus ihrer in einigen Fällen nachge¬
wiesenermaßen falschen Zuschreibung der Verduner Bischofswürde an Tholeyer
Äbte bzw. der Tholeyer Abtswürde an Verduner Bischöfe. Ein drittes Argument
gegen die Listen bezieht er aus dem Fehlen des sicher für das Jahr 1066 als Tholeyer
Abt nachgewiesenen Abbo in einigen frühen Katalogen.
Alle Argumente Paulys erweisen sich bei näherer Überprüfung als nicht stichhal¬
tig:
1. Alle Überlegungen zu den Differenzen der Listen untereinander betreffen nur
die Zeit nach Niederschrift der ältesten Liste im frühen 16. Jahrhundert, einen
Zeitraum von etwa 250 Jahren, in dem die Traditionsbildung in Tholey nicht
still stand. Die Differenzen der späteren Listen können nicht gegen die älteste
Liste verwendet werden, auch nicht gegen einen evtl, aus verschiedenen Listen
zu rekonstruierenden Archetyp der Tholeyer Abtskataloge. Die Wertung der
Listendifferenzen als Dokumente der Tholeyer Klosterüberlieferung kann zu¬
dem erst beginnen, wenn vorgängig das Maß der Eingriffe der oft fernstehen¬
den Listenredaktoren geklärt ist, worum sich Pauly nicht bemüht hat.
2. Die falschen Prädizierungen Tholeyer Äbte mit der Bischofswürde der Maas¬
stadt, zu der das Kloster nachweislich ja seit der frühesten Zeit in den engsten
5 Levison, Geschichte 68.
6 Pauly, Landkap. Wadrill 121 ff.
7 Pauly, Landkap. Wadrill 122.
8 Vgl. u. S. 61 ff.
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