gesetzt als in der Direktive 24 des Alliierten Kontrollrates, die unter Nr. 2 b zum Beispiel
das Stichjahr 1937 für die NSDAP-Mitgliedschaft als Entlassungsgrund nannte und unter
Nr. 18 auch Ämterfunktionen im NS-Lehrerbund im gleichen Sinne erwähnte. Die eben¬
falls mit Entlassung aus dem Schuldienst drohenden Kategorien 94 (Vertrauensstellungen
des Lehrers irgenwelcher Art) und 97 (Verbreitung nationalsozialistischer und faschisti¬
scher Lehren) waren erst gar nicht erwähnt145. Alle Lehrer, die während des Zweiten
Weltkrieges im Elsaß oder in Lothringen tätig gewesen waren, wurden einem Sonderver¬
fahren unterworfen. Notwendig war hier stets ein Gutachten des Inspecteurs d’Academie
in Metz bzw. Straßburg146. Die Militärregierung kontrollierte ihrerseits die Arbeit der Un¬
tersuchungsausschüsse, indem sie bei der Schulverwaltung und Schulaufsicht genaue Aus¬
künfte über Mitgliedschaften und Amtsfunktionen von Lehrern in der NSDAP und in NS-
Organisationen einholte147.
6.3 Das Ausmaß der Säuberung bis zum Jahre 1947 und erste Zugeständnisse
an die Schulpraxis
Zu fragen ist an dieser Stelle, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise die saar¬
ländische Lehrerschaft von der Entnazifizierung betroffen war, bevor dann am 15. April
1947 im Interesse der Rechtssicherheit, des Rechtsschutzes, der Rechtsklarheit und des
Rechtsfriedens Spruchkammerverfahren im Sinne einer ordentlichen Gerichtsbarkeit ein¬
geführt wurden148. Im Bereich der Volksschulen überprüfte der zentrale Säuberungsaus¬
schuß nach einem Bericht des Vorsitzenden Margardt an die Militärregierung149 in der
Zeit vom Dezember 1945 bis Dezember 1946 insgesamt 2582 Lehrer, eine Angabe, die
mit der Istzahl im Statistischen Handbuch (Saarland 1950) fast deckungsgleich ist150. Ob¬
gleich damit kundgetan ist, daß sozusagen die gesamte saarländische Volksschullehrer¬
schaft einer Untersuchung unterzogen wurde, bleibt das Ausmaß der Sanktionen dennoch
verborgen, weil sich Margardt in seinem Report gänzlich über getroffene oder eingeleitete
Strafmaßnahmenn ausschweigt, wahrscheinlich weil er im Dezember 1946 noch keine
endgültigen Angaben machen konnte. Von den 344 Philologen, die im Jahre 1945 im
Saarland tätig waren, ist lediglich bekannt, daß von ihnen bis Anfang 1946 zwölf direkt
durch die Militärregierung entlassen worden sind, weil man sie für politisch untragbar
145 Richtlinien für die Kommissionen und Ausschüsse. Maschinenschriftliche Abschrift mit dem
handschriftlichen Vermerk Original bei Eifler sowie der ebenfalls angegebenen Jahreszahl 1946.
LA Saarbrücken, Bestand KM, Abt. Allgemeine Verwaltung, Z II — A 2g 1945 1947.
H6 Abschrift eines Rundschreibens der Erziehungsabteilung des Regierungspräsidiums an die
Leiterder saarländischen Schulen vom 13.12.1945. LA Saarbrücken, Bestand KM-Mk4790.
14 Vgl. Schreiben der Militärregierung an Regierungspräsidium —Nr. 4085 DAA/EDU —vom 5.10.
1945 und Schreiben der Militärregierung an Schulabteilung des Regierungspräsidiums — Nr.
4340 DAA/EDU—vom 5.12.1945. LA Saarbrücken, Bestand KM, Abt. Allgemeine Verwaltung,
Z II - A 2 g 1945 — 1947,
148 Le personnel épuré attache une grande importance à la création des cours d’appel. Il espère, par
ces cours être réintégré dans les cadres de l’Enseignement, heißt es z. B. im Bericht der Éducation
Publique innerhalb der Saarbrücker Militärregierung für den Monat Mai 1947. LA Saarbrücken,
Bestand Handelsamt Saar Nr. 6.
14ÿ Margardt an Militärregierung vom 9. 12. 1946. LA Saarbrücken, Bestand KM, Abt. Allgemeine
Verwaltung, ZII-A2 g 1945 -1947.
150 Dort werden auf S. 181 insgesamt 2 544 Lehrpersonen genannt.
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