Was den Rektor anbetrifft, sind zwei Lösungsmöglichkeiten denkbar:
Die Ernennung eines Rektors für die Übergangszeit oder die Führung der Geschäfte
der Universität während dieser Zeit durch den augenblicklichen Pro-Rektor. Im letz¬
teren Falle wäre ein französischer zweiter Pro-Rektor zu ernennen.
Die saarländische Delegation hebt ihr besonderes Interesse an dem Grundsatz der Ge¬
genseitigkeit hervor. Die französische Delegation erwidert, daß dieser Grundsatz im
französisch-deutschen Kulturabkommen enthalten sei. Die saarländische Delegation
wünscht, daß bei der Durchführung dieses Grundsatzes die besondere Lage der Saar
berücksichtigt werde.
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